Effizient Ineffizienz zulassen?

Wir haben es schon vielfach geschrieben: Der Begriff „Effizienz“ bleibt ein Neutrum ohne einen Bezug zur Effektivität. Zwar wird beispielsweise „Energieeffizienz“ immer als ein erstrebenswertes Ziel ausgegeben; die Antworten auf die Frage, welche Rolle die Steigerung von Effizienz in der Betrachtung von Reduktion (in diesem Fall von Energie) spielt, bleibt da aber außen vor. So kann ein auf Effizienz getrimmter Motor für sich genommen ein legitimes Ziel darstellen, doch Fahrzeuge mit hocheffizientem Motor verbrauchen wegen Übermotorisierung (auch mit Blick auf die Armee der Stellmotoren), Übergewicht durch Übergröße, Maximierung der Innen- wie Fahrbeleuchtung (Lichtkanonen), potenzieller Höchstgeschwindigkeit und eben Materialverbrauch immer noch deutlich mehr als Fahrzeuge mit weniger effizienten Motoren, die leichter, kleiner, langsamer und robuster (weniger Technik) sind. Der Effekt der Effizienzsteigerung verpufft hier.

Doch schaut man auf das, was schon ist, kann Effizienzsteigerung auch positive Effekte haben. Waren Gebäude mit überdimensionierten Standardlösungen und schlechten U-Werten „Energieschleudern“, konnten diese im Rahmen einer energetischen Sanierung vom Schleudern geheilt werden: mit effizienteren Energiewandlern und effektiveren Endgeräten. Von 1990 bis Ende 2024 wurde, wesentlich mittels Sanierung von Großanlagen, der Primärenergieverbrauch um rund ein Drittel reduziert, von knapp 15 000 Petajoule auf 8 800 Petajoule (Umweltbundesamt, Stand 01/2025, www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergieverbrauch). Ein Erfolg? ­Verschwunden in dem auf der Webseite gezeig­ten Säulendiagramm ist die Kernkraft, Kohle schrumpft deutlich, Mineralöle leicht, erneuerbare Energie wächst und ebenso: Erdgas. Doch der Energiehunger wird jetzt schon angefacht durch die Digitalisierung, für die immer mehr Rechenzentren, Versorgerzentren, Stromtrassen und Stromspeicher gebaut werden müssen. Energie­effizienz spielt hier eine herausragende Rolle, positive Effekte sind noch nicht erkennbar.

In diesem Zusammenhang irritiert ein geleakter (wir sagen auch gerne „durchgestochener“) Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Novelle des Energieeffizienzgesetz (EnEfG), über den die Bundesregierung auf Grundlage des Referentenentwurfs beraten wird. Der Entwurf vom März dieses Jahres enthält eine strikte 1 : 1-Umsetzung der ausnahmsweise einmal weniger scharfen EU-Energieeffizienzrichtlinie. Nationale Zusatzlasten, sogenanntes „Goldplating“, sollen entfallen. Der Entwurf erhöht die Schwelle für verpflichtende Energiemanagementsysteme von bisher 7,5 GWh/a auf künftig 23,6 GWh/a. Desweiteren sind Lockerungen bei der Abwärmenutzung geplant (bei Rechenzentren). Hier sollen die aktuell strikten Vorgaben zur Vermeidung und Nutzung von Prozesswärme „weicher“ werden, Pflichten sollen auf das „wirtschaftlich Zumutbare“ beschränkt sein. Hier wird klar auf Freiwilligkeit gesetzt. Dass die in der Vergangenheit nur kaum genutzt wurde, das Umbau- und Effizienzthema umzusetzen (hier zu investieren), das beklagen Opposition und Industrie, die vor „Wettbewerbsnachteilen für Deutschland“ warnen. In Zeiten hoher Energiepreise sei es „kontraproduktiv, Abwärme ungenutzt zu lassen“ und Abhängigkeiten zu verstetigen, heißt es beim Energiedienstleisternetzwerk Deneff EDL-Hub.

Grund für die Aufweichung des EnEfG: Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der Energie­effizienzrichtlinie (Oktober 2025) verpasst, die EU-Kommission hat bereits ein Vertrags­verletzungsverfahren eingeleitet. Um hier aus der Schusslinie zu kommen, priorisiert der Entwurf die Minimalerfüllung vor nationalen Ambitionen. Und die sind, mit Blick auf die aktuelle Energieweltlage, gerade dabei zu schrumpfen. Politik schaut immer noch meist auf Legislaturen und selten auf die Effekte langfristiger Entwicklungen. Die deuten aktuell eher nach oben, was Energiekosten, nach unten, was Klimakrisenbewältigung angeht. Das geleakte Papier durchläuft derzeit die Ressortabstimmung. Eine Regierungsentscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet, dann folgt das Gesetzgebungsverfahren, das sicher erst 2027 abgeschlossen ist. Effekte? Nicht vorhersehbar. Effizienz? Eher keine. Be. K.

www.bundeswirtschaftsministerium.de

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