Die Zukunft kommunaler Schwimmbäder
Nachrichten aus dem Bundesbauministerium: Der Bund stellt erstmals im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder“ 250 Mio. € für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des „Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ verankert. Das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung ist gestartet. Städte, Gemeinden und Landkreise können als Eigentümer der Anlagen noch bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen.
In kommunalen Schwimmbädern, so die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, kommen alle Menschen zusammen, hier finde man Bewegung, Ausgleich und Gemeinschaft. „Schwimmbäder“, so die Ministerin, „gehören zum Leben dazu.“ Und zum Mobiliar einer Stadt, so dachte man lange schon. Längst aber sind Schwimmbäder zu im Unterhalt teuren Lasten geworden. Seit Jahrzehnten ist das Bädersterben ein in der Kommunalpolitik andauerndes Thema. Und weil ein Grund für die Schließung der Hallen- oder Freibäder ein Sanierungsstau ist, gibt es jetzt Geld vom Bund.
Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgereinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, die definierte energetische Standards erreichen muss. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung, der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, etwa an Vereine, ist möglich. Und letzteres ist insofern wichtig, weil es immer häufiger die Vereine sind – nicht selten extra für den Unterhalt und Betrieb der Bäder gegründet -, die sich um den Bädererhalt zuerst kümmern. Da das bereitgestellte Geld nicht für Personal ausgegeben werden kann, bleibt die Frage: Wohin die Reise, Schwimmbäder? Alle Förderinfos im Netz. Be. K.
