Wer billig plant … ein Kammer-Appell

Mit der Verkündigung seines Urteils im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren am 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Verbindlichkeit der HOAI in Deutschland außer Kraft gesetzt. Was die einen als längst überfällig begrüßten, sehen die anderen als eine Gefahr − im Wesentlichen sind das mit den Architektenkammern und Ingenieurverbänden die VertreterInnen der PlanerInnenzunft. Eine der Kammern, die AK Rheinland-Pfalz, hat sich nun zusammen mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz zu diesem Thema mit dem Appell „Wer billig baut, baut teuer – Die HOAI 2021“ zu Wort gemeldet und schon mit dem Appell-Titel deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht die HOAI definitiv nicht am Ende ist.

Gerold Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz: „Geltendes Vergaberecht sieht aus gutem Grund bei öffentlichen Planungsaufträgen den Leistungs-, nicht den Preiswettbewerb für Bieter vor. Seit allerdings die Leitplanken der Honorarordnung durch Urteil des EuGH ihre zwingende Verbindlichkeit verloren haben, fehlt es Auftraggebern und Auftragnehmern an Indizien für unangemessen niedrige und damit potenziell nicht gleichwertige Planungsangebote. Seit Jahresbeginn legt die HOAI 2021 mit dem Basishonorar einen Maßstab fest, der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite eine faire Untergrenze bietet.“ Die Konsequenzen von Dumpingangeboten und mangelhafter Planungen, so die Kammer weiter, können Zeit- und Qualitätsverluste im Inves-titionsvorhaben bedeuten. Baukultur beginnt mit der Planung. Den Appell gibt es auf der Webseite der Kammer als Download.

www.diearchitekten.org
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