Wassereintritte bei einer Stahldachdeckung
Unzureichende Dachneigung, mangelhafte Details

Die Stahldachdeckungen einer Halle und ei­nes Nebengebäudes wiesen mehrere technische Mängel auf. Bei letzterem war die Dachneigung unzureichend. Darüber hinaus waren An- und Abschlüsse fehlerhaft hergestellt. Aufgrund der technischen Mängel in Verbindung mit der unzureichenden Dachneigung war das Risiko von Wassereintritten deutlich erhöht. Es wurden auch konkrete Hinweise auf einen Wassereintritt festgestellt. Die Stahldachdeckung der Halle wies eine zwar unter der Regeldachneigung liegende, aber technisch nicht zu beanstandende Dachneigung auf. Die Details bei First und Traufe waren technisch mangelhaft; jedoch hatte dies hier zu keinem Schaden geführt.

Sachverhalt

Die Dachflächen einer Halle und eines Nebengebäudes waren als Stahldachdeckung geplant und ausgeführt. Nach der Fertigstellung wurden durch den Eigentümer Wasser­eintritte in das Nebengebäude gerügt. Die ausführende Firma vertrat den Standpunkt, ein mangelfreies Werk hergestellt zu haben.

Im Rahmen einer Begutachtung sollte geklärt werden, inwieweit technische Mängel vorliegen und inwieweit erforderlichenfalls Instand­setzungsmaßnahmen durchzuführen sind.

Feststellungen

Bei den Gebäuden handelte es sich um Industriebauten mit Stahlfassaden und -dachdeckungen. Die beiden Dachflächen waren unterschiedlich ausgeführt: Beim Hallendach bestand die Deckung aus Trapezprofilen; beim Nebengebäude waren zweischalige Sandwichelemente verbaut (Bilder 1 und 2).

Zunächst wurde die Dachfläche des Nebengebäudes untersucht: Die Sandwichelemente wiesen eine profilierte äußere Deckschicht auf. Die Längsstöße zwischen den Elementen waren im Bereich der Obergurte der Profilierung geschraubt; die Schrauben wiesen Dichtscheiben auf. Das Gefälle der Dachoberfläche betrug knapp 1°.

Firstseitig schlossen die Sandwichelemen­te an die aufgehende Wand der Halle an. Dort befand sich ein Anschlussblech, das die Sandwichelemente etwa 40 cm überdeckte (Bild 3). Dieses Blech lag auf den Obergurten der profilierten Deckschicht auf. Zahnbleche oder Profilfüller waren dort nicht vorhanden. Bei der Wand war das Anschlussblech hinter ein Überhangblech geführt.

Aufgrund einer einspringenden Ecke des Hallen-Grundrisses schloss die Metalldeckung des Nebengebäudes partiell auch seitlich an die aufgehende Wand der Halle an. Dort befanden sich – analog zur Situation beim Firstanschluss – überdeckende Bleche. Diese waren bis über den von der Wand gesehen ersten Obergurt der profilierten Deckschicht geführt. Die Anschlussbleche waren nicht gekantet. Bei einem Stoß der Anschlussbleche befand sich Dichtstoff, der gerissen war (Bild 4). Bei der Wand war das Anschlussblech hinter ein Überhangblech geführt.

Bei dem seitlichen Abschluss der Dachdeckung am Dachrand bzw. an der dortigen Attika befand sich eine innen liegende – also durch die Attika von außen verdeckte – Regenrinne (Bild 5). Ein überdeckendes Blech bzw. ein Wasserleitblech war dort nicht montiert. Unterhalb der Sandwichelemente war ein Hohlraum vorhanden. Nahe der Traufe war dort eine Holzlatte sichtbar. Das Holz war im Schnittbereich verwittert und wies eine grüne Färbung auf (Bild 6).

Bei der Traufe schlossen die Sandwichelemente frei oberhalb einer durch die Attika verdeckten, innen liegenden Regenrinne ab (Bild 7). Bei dem Abschluss der Dachdeckung war keine Tropfkante bzw. kein Wasserleitblech vorhanden.

Das Dach der Halle wurde durch Trapezprofile gebildet, die in Negativlage verlegt waren. Dies bedeutet, dass die breiten Profilgurte unten lagen. Als Befestigungsmittel waren Schrauben mit Dichtscheiben verwendet worden. Das Gefälle der Dachoberfläche war größer als beim Nebengebäude; es betrug etwas mehr als 5°.

Beim First befand sich eine Firstkappe, deren Schenkel jeweils 20 cm lang waren (Bild 8). Die Zwischenräume zwischen der Firstkappe und den Trapezprofilen waren mit Profilfüllern aus Polystyrol versehen (Bild 9). Zahnbleche waren nicht montiert.

Im Bereich der Traufe endeten die Trapezprofile frei oberhalb einer innen liegenden Regenrinne (Bild 10). Bei dem Abschluss war keine Tropfkante ausgebildet und kein Wasserleitblech vorhanden.

Bewertung

Die maßgeblichen Regelungen zur Planung und Ausführung von Metalldeckungen finden sich in der IFBS-Richtlinie [1] sowie den Fachregeln für Metallarbeiten [2]. In beiden Fachregeln ist für großformatige Deckelemente als Regeldachneigung ein Wert von 7° angegeben. Die Regeldachneigung ist „die unterste Dachneigungsgrenze, bei der sich in der Praxis eine Dachdeckung als regensicher erwiesen hat“ [3]. Eine Unterschreitung der Regeldachneigung ist zulässig; jedoch sind dann zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Regensicherheit erforderlich. Als Mindestdachneigung wird in beiden Regelwerken [1], [2] eine Dachneigung von 3° angegeben.

Die Neigung der Dachfläche des Nebengebäudes unterschreitet mit knapp 1° deutlich die Regeldachneigung. Sie unterschreitet darüber hinaus auch die Mindestdachneigung von 3°. Aufgrund der unzureichenden Dachneigung ist z. B. bei Verformungen der Sandwichelemente durch Schneelasten damit zu rechnen, dass Wasser nicht mehr abfließen kann. Durch die geringe Dachneigung im Allgemeinen und durch eine mögliche Wassersackbildung im Besonderen werden Wassereintritte in das Gebäude erheblich begünstigt. In dieser Hinsicht liegt ein technischer Mangel vor.

Regelungen für die Anschlüsse der Dachfläche des Nebengebäudes an die aufgehenden Hallenwände sind in [2] detailliert aufgeführt. Demnach ist der Anschluss der Sandwichelemente beim First der Dachfläche mit überdeckenden Blechen auszuführen, die dachseitig eine „Abkantung mit Aussparun­gen entsprechend der Profilierung“ erhalten können. Bei dem ausgeführten Anschluss wiesen die überdeckenden Bleche keine Abkantung auf. Es waren auch keine Profilfüller oder Zahnbleche vorhanden, mittels derer der Eintrieb von Wasser in die Konstruktion gemindert würde. Gerade aufgrund der sehr geringen Dachneigung wären vergleichbare Maßnahmen technisch erforderlich gewesen.

Nach [2] werden seitliche Anschlüsse an aufgehende Bauteile ebenfalls mit aufliegenden Anschlussblechen hergestellt. Diese erhalten „eine Abkantung von mind. 25 mm“, die den Obergurt überdeckt. Bei Dachneigungen von weniger als 15° erfolgt die Verbindung der Anschlussbleche untereinander als „wasserdichte Verbindung“.

Bei dem ausgeführten Anschluss an die Hallenwand waren die überdeckenden Bleche nicht gekantet. Der vorgefundene Stoß mit einer gerissenen Dichtstofffuge erfüllt nicht die Anforderung an eine wasserdichte Verbindung. Insoweit ist auch der seitliche Anschluss technisch mangelhaft.

Zur Ausführung von Attika, Ortgang und Traufe mit Sandwichelementen enthält [1] detaillierte Vorgaben. Demnach ist beim Ortgang ein überdeckendes und gekantetes Blech als seitlicher Abschluss der Metalldeckung vorgesehen. Bei der Traufe haben sich gemäß [1] „zur sicheren Wasserableitung in die Rinne und als optische Abdeckung des Schaum-/ Mineralwollkerns“ Wasser- bzw. Windleitprofile bewährt.

Bei dem ausgeführten seitlichen Abschluss der Sandwichelemente befand sich kein überdeckendes Blech, der Abschluss lag offen. Dort kann Niederschlagswasser in den Bereich der Unterseite der Sandwichelemente gelangen, sich dort verteilen und in das Gebäude abtropfen. Die vorhandene Ausführung ist technisch mangelhaft. Die verwitterte Holzlatte weist darauf hin, dass dort auch tatsächlich ein Wassereintrag stattfindet. Analog ist die Situation bei der Traufe zu bewerten. Auch dort war kein Wasserleitblech vorhanden. In [2] wird ein solches Blech konkret gefordert.

Die Neigung der Hallendachfläche unterschreitet mit etwas mehr als 5° die Regeldachneigung. Bei zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Regensicherheit ist die Ausführung jedoch technisch zulässig.

Regelungen zur Firstausbildung bei Stahldachdeckungen aus Trapezprofilen sind in [1] enthalten. Demnach können z. B. entweder Profilfüller in Verbindung mit Zahnblechen oder alternativ zwei Reihen Profilfüllerleisten vorgesehen werden. Die Profilfüller sind ­„gegen Herausfallen, Verschieben, UV-Bestrahlung und Vogelfraß“ zu sichern [1]. Die vorhandene Ausführung mit – frei bewitter­ten – Profilfüllern aus Polystyrol ist demnach technisch mangelhaft. Stattdessen hätten z. B. Profilfüller aus EPDM verwendet werden müssen oder es hätten Zahnbleche montiert werden müssen.

Bei der Traufe ist die Abschlusskante der selbsttragenden Profiltafeln des Hallendaches „mit einem Wasserleitblech“ zu versehen [2]. Vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass die Trapezprofile frei endeten. Es gab keine Wasserleitbleche. Die Ausführung ist daher technisch mangelhaft.

Instandsetzung

Bei der Dachfläche des Nebengebäudes ist es aufgrund der vorhandenen, sehr geringen Dachneigung zweckmäßig, auf die bestehende Dachdeckung eine neue Deckung mit größerer Neigung aufzusetzen oder – vorzugsweise auf einer Gefälledämmung – eine Dachabdichtung aufzubringen. In beiden Fällen ist eine Neuerstellung der aktuell technisch mangelhaften An- und Abschlüsse erforderlich.

Bei der Dachfläche der Halle ist es hingegen ausreichend, wenn beim First z. B. Zahnbleche nachgerüstet werden und wenn bei der Traufe ein Wasserleitblech montiert wird.

Literatur

[1] IFBS-Industrieverband für Bausysteme im Metall-

leichtbau e.V.: „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkon-

struktionen aus Metallprofiltafeln“, Ausgabe 04/2009

[2] Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhand-

werks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdich-

tungstechnik e.V.: „Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk“, Ausgabe 03/2011

[3] Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhand-

werks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdich-

tungstechnik e.V.: „Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen“, Ausgabe 09/1997

[4] Fick, K., Kniese, A., Lubinski, F., Pfeifer, H.: „Schä-

den an Fassaden und Dachdeckungen aus Aluminium und Stahl“, Reihe „Schadenfreies Bauen“, Fraunhofer IRB Verlag, 3. Auflage, 2010

Schon gewusst?

Bei dem Hallendach waren die Trapezprofile in Negativlage verlegt. Das heißt, dass die breiten Profilgurte unten an der Unterkonstruktion anlagen. Bei der Positivlage liegen die schmalen Profilgurte unten an der Unterkonstruktion an. Diese Bezeichnungen treffen jedoch nur auf Stahltrapezprofile zu. Bei Aluminiumtrapezprofilen sind die Bezeichnungen genau umgekehrt! Weitere Hinweise zu Metall-Dachdeckungen im Allgemeinen und den entsprechenden Fachbegriffen im Besonderen finden sich z. B. in [4].

Quintessenz

Bei Stahldachdeckungen handelt es sich – wie der Name sagt – um Deckungen. Diese sind regensicher, aber insbesondere im Bereich der An- und Abschlüsse nicht wasserdicht. Daher ist neben einer fachgerechten Planung und Ausführung der Details auf eine ausreichende Dachneigung zu achten. Die Regeldachneigung von 7° sollte nur ausnahmsweise und nur bei Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der Regensicherheit unterschritten werden.

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