Leuchtstofflampen 2023 am Ende

Ab dem 25. August 2023 ist Schluß (mit der Produktion): Leuchtstofflampen der gängigen Typen T5 und T8 dürfen nicht mehr produziert werden. Schon ab dem 25. Februar 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät nicht mehr auf dem EU-Markt angeboten werden. Der Grund: Dieser Lampentyp enthält als Entladungslampe in geringen Mengen Quecksilber. Die Verbreitung dieses Lampentyps allerdings wird als sehr hoch eingeschätzt, womit die Giftstoffbelastung in Summe dann doch relevant ist für diese restrikte Handhabe.Das Verbot folgt der Brüssler Ökodesign-Verordnung, genauer, der EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).

Das Prozedere bezeichnet man als „Ausphasung“. Leuchtmittel können, wo vorhanden, noch weiter genutzt werden, der Handel darf den Lagerbestand abbauen. Für den privaten Verbraucher sind ohnehin die sparsameren und weniger giftigen LED-Lampen längst gängiger Ersatz.

www.ec.europa.eu/info
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