Feuerschutztüren für außen

Mit der neu zugelassenen Stahl-Feuerschutztür H3-1 von Hörmann können T30-Feuerschutz­türen des Unternehmens mit allg. Bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBT auch als Außentüren eingesetzt werden. Zur Pflicht werden sie, wenn der Abstand der Tür zu einem gegen­überliegenden oder angrenzen­den (Eck-)Gebäude weniger als 5 m beträgt. Die 1-flügelige T30-Tür kann neben seiner feuerhemmenden Funktion zusätzlich schalldämmend und einbruchhemmend bis RC 2 in Dickfalz ausgeführt werden. Weitere Außentüren in T60 und T90 Ausführung befinden sich derzeit im Zulassungsverfahren.

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