Europäische Norm
Porenbeton
Einheitliche Leistungskennwerte für Mauersteine aus Porenbeton
Dipl.-Ing. Georg Flassenberg, Wiesbaden

Die Produktnormen für den Mauerwerksbau – so auch die für Porenbetonsteine – sind seit dem 1. April 2006 neu geregelt. Nach Ende der Koexistenzperiode ist die harmonisierte europäische Produktnorm DIN EN 771-4 verbindlich eingeführt worden.

Um die darin beschriebenen Produkte in Deutschland zur Anwendung zu bringen, sind die Regelungen der so genannten Anwendungsnorm DIN V 20000-404 zu beachten. Produkteigenschaften, die bislang in der nationalen Produktnorm enthalten waren, jedoch nicht durch die europäische Norm abgedeckt sind, werden in der (Rest)Norm DIN V 4165-100 beschrieben.  

Porenbetonsteine nach DIN EN 771-4

Nach langen Jahren mühevoller Harmonisierungsbemühungen sind die europäischen Mauersteinnormen der Normenreihe DIN EN 771 im Jahr 2005 verabschiedet worden und dürfen seit der Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt vom 01.04.2005 angewendet werden. Mit dieser Veröffentlichung verknüpft war die Festlegung einer sogenannten Koexistenzperiode, die zum 01.04.2006 endete. Während dieser Periode konnten nationale und europäische Produktnormen gleichermaßen angewendet werden. Im Anschluss daran waren nationale Normen zurückzuziehen, die den europäischen Normen entgegenstehen.

Zur europäischen Porenbetonstein-Norm liegt die deutsche Fassung „DIN EN 771-4: Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbetonsteine“ als Ausgabe vom Mai 2005 vor. Bis dahin waren Porenbetonsteine in der DIN V 4165:2003-06 geregelt. Nach Ende der Koexistenzperiode ist diese Norm dann zurückgezogen worden. 

Gemäß der europäischen Norm EN 771-4 hergestellte Bauprodukte aus Porenbeton, die aus EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, anhand dessen die Leistungskenn­werte der Porenbeton-Produkte feststellbar sind. Dabei darf das CE-Zeichen jedoch nicht mit einem Qualitätszeichen verwechselt werden. Mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert der Hersteller lediglich die Konformität zum harmonisierten Teil der europäischen Mauersteinnorm EN 771-4.

Im Rahmen der CE-Kennzeichnung sind vom Hersteller eine Reihe von Produktdaten anzugeben. Eine vollständige CE-Kennzeichnung mit Artikelnummer und Herstellwerk ist in der Regel aufgrund der Vielzahl der Angaben nur auf einem Etikett oder in Begleit­dokumen­ten (z. B. Lieferschein) möglich. Die Dekodierung der Artikelnummer erfolgt in der Regel in einem mitgelieferten Begleitheft oder im Internet. Wenn die Rückseite des Lieferscheins ausreicht, ist auch hier eine Dekodierung denkbar.

In der Norm EN 771-4 werden zwei Kategorien Mauersteine unterschieden. Für die Kategorie I gilt, dass die deklarierte Druckfestigkeit mit 95 %iger Sicherheit garantiert wird. Für Mauersteine der Kategorie II ist kein Vertrauensniveau gefordert. Aus diesem Grunde sind gemäß Anwendungsnorm DIN V 20000-404 Mauersteine aus Porenbeton der Kategorie II in Deutschland für tragendes Mauerwerk nach DIN 1053 ausgeschlossen worden.

Im Weiteren enthält die Norm Angaben zur Herstellung und zu den Eigenschaften der Porenbetonsteine. Hierzu zählen Maße, Form und Ausbildung, Rohdichte, Druckfestigkeit, Haftscherfestigkeit, Biegezugfestigkeit sowie wärme-, feuchte- und brandschutztechnische Eigenschaften. Darüber hinaus sind Angaben zur Be- und Kennzeichnung gemacht.

Bei der Überwachung der Porenbetonsteine haben sich Änderungen ergeben.

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