Energiebeschlüsse für den Bausektor



Das Bundeskabinett hat am 6. Juni ein energiepolitischen Konzept für Deutschland 39 Eckpunkte und zehn zugehörige Gesetzentwürfe verabschiedet. Damit sollen die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 %, bis 2030 um 55 %, bis 2040 um 70 % und bis 2050 um 80 % bis 95 % gegenüber 1990 reduziert werden. Diese Ziele sind nicht ohne den Gebäudesektor zu erreichen. Auch in Zukunft sollen wirtschaftliche Anreize und die Anforderungen des Energieeinsparrechts für den Bausektor wichtige Elemente zur Steigerung der Energieeffizienz sein.
Der Bund will mit gutem Beispiel vorangehen und seine Neubauten ab 2012 nur noch im nicht näher definierten Niedrigstenergiestandard errichten. Die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW werden im Vergleich zu 2011 (936 Mio. €) auf 1,5 Mrd. € für 2012 bis 2014 erhöht. Für 2015 ist eine haushaltsunabhängige Lösung (z.B. weiße Zertifikate) in Planung.
In einem weiteren Gesetzentwurf wurde die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Alternativ zur bisherigen Zuschuss- und Kreditförderung sollen für die Sanierung von Wohngebäuden, die vor 1995 gebaut wurden, auch steuerliche Anreize geschaffen werden.

Informationen unter: www.bmwi.de


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