Detektivarbeit Ursachensuche
Unterläufigkeit einer neuen Abdichtung

Zusammenfassung

Nach der bereichsweisen Sanierung der Abdichtung eines Parkdecks trat weiterhin Wasser in die darunter befindliche Tiefgarage ein. Es wurde festgestellt, dass die neue Abdichtung auf einen bestehenden Gefälleestrich aufgebracht worden war. Dieser war unterläufig, so dass aus Bereichen, in denen die Abdichtung nicht erneuert worden war, Wasser die neue Abdichtung unterlaufen konnte. Obgleich die neue Abdichtung fachgerecht ausgeführt war, war sie damit letztlich wirkungslos.

Sachverhalt

Die als Parkdeck genutzte Decke einer Tiefgarage war bereichsweise neu abgedichtet worden. Nach Abschluss der Arbeiten trat unterhalb des neu abgedichteten Bereichs insbesondere längs einer Außenwand Wasser in die Tiefgarage ein. Zwischen den Beteiligten bestand Uneinigkeit hinsichtlich der Ursache des Wassereintritts.

Feststellungen

Die innenseitige Oberfläche einer Außenwand der Tiefgarage wies in großen Bereichen Verfärbungen und Ablösungen des Farbanstrichs auf (Bild 1). Insbesondere bei der Deckenkehle wurden partiell Kalkablagerungen und Wasser in tropfbar flüssiger Form (Bild 2) vorgefunden. In der Außenwand befanden sich unmittelbar unterhalb der Decke mehrere Fensteröffnungen zur Belichtung und Belüftung der Tiefgarage. Dort waren längs einer etwa 10 cm von der Wandinnenseite entfern­ten Linie jeweils Kalkablagerungen in Form kleiner Stalagtiten vorhanden. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung tropfte dort regelmäßig Wasser ab. Bild 3 gibt einen Überblick über die Situation; auf Bild 4 ist das Schadensbild im Detail dargestellt. Auffällig war, dass in einem längeren Abschnitt der Wand zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung kein Wasser festzustellen war.

Im Bereich der Deckenuntersicht waren drei Dehnfugen ersichtlich. Bei diesen Dehnfugen trat an wenigen, punktuellen Stellen Wasser in die Tiefgarage ein. Dort war jeweils der Farbanstrich geschädigt und es waren partiell Kalkablagerungen vorhanden. Bild 5 zeigt exemplarisch eine solche Schadensstelle. Im Flächenbereich der Deckenuntersicht wurden hingegen keine durch Wasser verur­sachten Schadensbilder festgestellt.

Durch stichpunktartige zerstörungsfreie Feuchtemessungen wurden die visuell getroffenen Feststellungen bestätigt: In den nicht sichtbar geschädigten Wand- und Deckenbereichen wies der Beton einen der Ausgleichsfeuchte entsprechenden Feuchtegehalt auf. Im Bereich der sichtbar geschädigten Flächen war der Feuchtegehalt deutlich erhöht.

Die Tiefgaragendecke wurde überwiegend als Parkdeck genutzt. Dieser Bereich war mit einem Betonverbundpflaster belegt. Die übrigen Flächen waren intensiv begrünt, wobei das Niveau der Grünflächen etwa 30 cm höher als das Parkdeck lag. Die Übergänge zu den Grünflächen waren mittels Betonwinkelsteinen hergestellt.

Der Lageplan in Bild 6 gibt einen Überblick über die räumliche Situation. Der Grundriss der Tiefgarage entsprach den Abmessungen des darüber befindlichen Parkdecks sowie der Grünflächen. Die Dehnfugen verliefen teils im Bereich des Parkdecks und teils im Bereich der Grünflächen. Eine Dehnfuge grenzte einen ausschließlich als Parkdeck genutzten Bereich ab (Fläche 1 in Bild 6). In diesem Abschnitt der Außenwand der Tiefgarage war zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung kein Wasser abgetropft. Die Dehnfugen waren im Belag des Parkdecks nicht aufgenommen, so dass sie dort nicht ersichtlich waren.

Oberhalb der in der Tiefgarage geschädig­ten Außenwand befand sich im Bereich des Parkdecks eine Stahlbeton-Brüstung. An dieser Brüstung war die Abdichtung des Parkdecks 15 cm über das Verbundpflaster hochgeführt und mit einem Blech verwahrt wor­den. Das Blech wurde partiell entfernt; darunter befand sich eine Klemmschiene, mittels derer die Abdichtung mechanisch gesichert war. Bild 7 zeigt den Anschluss. Eine weitere Prüfung an anderer Stelle ergab ein analoges Bild.

Zur Untersuchung des Belagsaufbaus des Parkdecks wurden zerstörende Prüfungen vor­genommen. Eine Öffnungsstelle wurde im Bereich der Dehnfuge zwischen den Flächen 
2 und 3 (vergleiche Bild 6) nahe der Brüstung des Parkdecks angelegt. Unter dem Verbundpflaster befanden sich dort ein Splittbett und eine Bautenschutzmatte. Nach dem Entfernen der Bautenschutzmatte wurde eine Abdichtung aus Bitumenbahnen sichtbar. Diese zweilagige Abdichtung war mit Ausnahme des Bereichs der Dehnfuge vollflächig mit dem darunter befindlichen Untergrund verklebt. Oberhalb der Dehnfuge war ein Elastomer-Bewegungsfugenband in die Abdichtungslagen eingearbeitet.

Der Untergrund für die Abdichtung wurde im Bereich der Dehnfuge durch einen unbewehrten Beton gebildet. Neben der Dehnfuge befand sich eine Estrichschicht unterhalb der Abdichtung. Beide Bauteilschichten wurden kleinflächig entfernt. Dabei ergab sich, dass unterhalb des unbewehrten Betons im Bereich der Dehnfuge eine weitere Abdichtung bis auf die Rohdecke verzogen war. Auch in diese Abdichtung war oberhalb der Dehnfuge ein Bewegungsfugenband eingearbeitet. Die Bilder 8 und 9 zeigen die Öffnungsstelle in der Übersicht und im Detail. Neben der Dehnfuge befand sich die Rohdecke unmittelbar unterhalb des dortigen Estrichs. Die Oberfläche der Rohdecke war bei dieser Öffnungsstelle zum Zeitpunkt der Untersuchung trocken.

Eine zweite Öffnungsstelle wurde im Bereich der gleichen Dehnfuge zwischen den Flächen 2 und 3 (vergleiche Bild 6) angrenzend an die Grünfläche angelegt. An dieser Stelle war in der Deckenuntersicht bei der Fuge eine Undichtigkeit vorhanden. Nachdem der Pflasterbelag aufgenommen war, wurde die Abdichtung entfernt. Dabei zeigte sich, dass zum Untergrund eine vollflächige Verklebung vorhanden war (Bild 10). Anschließend wurden sowohl der oberhalb der Dehnfuge vorhandene unbewehrte Beton wie auch der neben der Dehnfuge angrenzende Estrich kleinflächig entfernt (Bild 11). Der Konstruktionsaufbau war identisch mit demjenigen bei der ersten Öffnungsstelle. Jedoch strömte hier unmittelbar nach Entfernung des Estrichs Wasser in den Bereich der dann frei liegenden Rohdecke (Bild 12).

Die bei beiden Öffnungsstellen vorgefundene Konstruktion ist schematisch im Bild 13 dargestellt. Die bei der zweiten Öffnungsstelle im Bereich des Estrichs bestehende Unterläufigkeit ist dort gekennzeichnet.

Bewertung

Für die Abdichtungsarbeiten existierte ein Leistungsverzeichnis. Darin wurde von einer vollständigen Erneuerung der Abdichtung im Bereich des Parkdecks und der Grünflächen ausgegangen. Über die zur Gefällegebung vorhandene Estrichschicht auf der Rohdecke lagen dem Ersteller des Leistungsverzeichnisses keine Informationen vor.

Nach Auskunft der Beteiligten (Eigentümer, Ersteller des Leistungsverzeichnisses, ausführende Firma und Subunternehmer) war erst im Rahmen der Ausführung der Arbeiten festgestellt worden, dass sich unterhalb der Bestandsabdichtung ein Estrich auf der Rohdecke befand. Es sei dann entschieden worden, diese Schicht im Flächenbereich zu belassen. Lediglich im Bereich der Dehnfugen, der Abläufe sowie der Hausanschlüsse sei der gesamte Belag bis auf die Rohdecke abgebrochen worden. Weiterhin sei entschieden worden, die Bestandsabdichtung im Bereich der Grünflächen zu belassen und nur die gepflasterten Bereiche (Flächen 1 bis 4 im Bild 6) neu abzudichten. Die neue Abdichtung sei dann an die unter den Betonwinkelsteinen durchlaufende Bestandsabdichtung angeschlossen worden. Diese Auskünfte wurden durch Fotos aus der Bauzeit belegt.

Bei den im Rahmen des Ortstermins vorgenommenen stichprobenartigen Untersuchungen wurden keine Hinweise auf Mängel an der neuen Abdichtung festgestellt. Die vorgefundene Ausführung entspricht sowohl den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Arbeiten gültigen Fassung der DIN 18195-5 [1] wie auch den Anforderungen der aktuellen Ausgabe dieser Norm [2]. Die neue Abdichtung kann jedoch aufgrund der darunter befindlichen Estrichschicht aus den angrenzen­den und nicht sanierten Bereichen von Wasser unterströmt werden. Sie ist damit letztlich wirkungslos. Die Unterläufigkeit ist ursächlich für den vorgefundenen Wassereintritt in die Tiefgarage.

In der Ebene des Estrichs bzw. im Bereich der Schichtgrenze zwischen Estrich und Rohdecke kann sich eingedrungenes Wasser prinzipiell unterhalb der gesamten Abdichtung verteilen. Im Bereich der überarbeiteten Dehn­fugen wurde die neue Abdichtung allerdings bis auf die Rohdecke geführt (vergleiche Bild 13). Sie stellt dort für das unterläufige Wasser ein Schott bzw. eine Sperre dar. Dies zeigt sich deutlich daran, dass in einem derart abgeschotteten Bereich (Fläche 1 in Bild 6) kein Wasser in die Tiefgarage eintrat; dieser Bereich grenzte nicht an eine Grünfläche und die dortige Abdichtung wurde deshalb im Zuge der Sanierung komplett neu erstellt.

Abgesehen von wenigen punktuellen Schadensstellen trat das Wasser hauptsächlich im Bereich der Wand-Decken-Kehle bei der Außenwand der Tiefgarage aus. Da es sich bei den dortigen Kalkablagerungen vorwiegend um Bestandsschäden handelte, muss dies bereits auch vor der Sanierung der Fall gewesen sein. Dieser Bereich lag entgegengesetzt zu dem als schadensursächlich angesehenen, nicht sanierten Bereich der Grünflächen. Eine Erklärung hierfür lieferten die noch vorhandenen Schal- und Bewehrungspläne: Bei dem Deckenauflager befanden sich Arbeitsfugen zwischen Decke, Wand und Brüstung, die gegenüber dem homogenen Gefüge des Ortbetons im Flächenbereich den Wasserdurchtritt ermöglichten. Die Lage der Arbeitsfugen bzw. der Weg des Wassers werden im Bild 14 veranschaulicht. Die festgestellte Position des Wassereintritts bei den Fensteröffnungen (vergleiche die Bilder 3 und 4) steht mit dieser Bewertung in einem plausiblen Zusammenhang.

Offen bleiben letztlich die Fragen, weswegen bei der ersten Öffnungsstelle nahe der Brüstung bzw. der geschädigten Außenwand zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung kein Wasser auf der Rohdecke vorhanden war und warum nicht ein signifikanter Wassereintritt über die nicht sanierte Dehnfuge im Bereich der Grünflächen erfolgte. Zur sicheren Klärung müsste die „Detektivarbeit“ im Sinne der Anlegung weiterer Untersuchungsstellen fortgesetzt werden, worauf im vorliegenden Fall jedoch verzichtet wurde.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass bei dem vorgefundenen Belagsaufbau die Abdichtung im Bereich des Bewegungsfugen­bandes durch die Eigenlast des Pflasterbelags und insbesondere die Verkehrslasten beansprucht wird. Dadurch wird die Bewegung des Fugenbandes eingeschränkt. Die DIN 18195-8 [3], [4] macht hierzu nur allgemeine Angaben, aber die Verlegerichtlinien der Fugenbänder fordern im Regelfall, dass diese bei Fugen des Typs II gemäß DIN 18195-8 im mittleren (Dehn-)Bereich nicht belastet werden dürfen, um eine Bewegung des Ban­des zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es zweckmäßig, die Abdichtung im Fugenbereich gegenüber dem Flächenbereich hochzuführen, um dort einen Wasseranstau zu vermeiden.

Dieser Schadensfall zeigt die große Problematik auf, die bei durchströmbaren Schich­ten bzw. Schichtgrenzen unterhalb der Abdichtung besteht. Die neue Abdichtung ist hier deswegen wirkungslos; die Schadensbilder wiesen darauf hin, dass das Wasser nach der Sanierung an genau den gleichen Stellen wie vor der Sanierung in die Tiefgarage eintrat. Als problematisch ist hier auch die Erstellung des Leistungsverzeichnisses ohne genaue Kenntnis der Bestandskonstruktion anzusehen. Eine fachgerechte Sanierungsplanung erfordert immer einen ausreichenden Kenntnisstand der Bestandskonstruktion, der erforderlichenfalls im Rahmen zerstörender Prüfungen im Vorfeld erlangt werden muss.

Instandsetzung

Weil bei einer Unterläufigkeit der Abdichtung die Ursachensuche im Sinne eines Auffindens aller gegebenenfalls vorhandenen Leckstellen mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, wur­de die nachträgliche Sanierung der Abdichtung auch im Bereich der Grünflächen empfohlen. Darüber hinaus ist eine Modifikation der Konstruktion im Bereich der Dehn­fugen erforderlich, um eine Belastung des Dehnbereiches der Fugenbänder zu vermeiden. Aus technischer Sicht empfehlenswert ist hier die Verwendung einer Konstruktion mit Los- und Festflansch bzw. mit einem Ein­bau­teil, wie sie z.B. auch im Beiblatt zur DIN 18195 [5] für Fugen des Typs II dargestellt ist.

Literatur
[1] DIN 18195-5: Bauwerksabdichtungen – Abdichtun-gen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung, Ausgabe 08/2000
[2] DIN 18195-5: : Bauwerksabdichtungen – Abdichtun­gen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung, Ausgabe 12/2011
[3] DIN 18195-8: Bauwerksabdichtungen – Abdichtun­gen über Bewegungsfugen, Ausgabe 03/2004
[4] DIN 18195-8: Bauwerksabdichtungen – Abdichtungen über Bewegungsfugen, Ausgabe 12/2011
[5] DIN 18195, Beiblatt 1: Bauwerksabdichtungen – Bei­spiele für die Anordnung der Abdichtung, Ausg. 03/2011
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