Architekt*innengewerkschaft im Aufbau
Um für bessere Arbeitsbedingungen in der Architektur zu kämpfen, formiert sich zurzeit in Deutschland eine Gewerkschaft. Durch Mobilisierung und konkrete Angebote möchte sie jetzt schon eine Anlaufstelle für alle diejenigen sein, die in der Branche arbeiten. Doch bis die Gewerkschaft wirklich als solche handeln kann, gibt es noch einige Herausforderungen und Anforderungen.
Eine Gewerkschaft ist nach Art. 9 des Deutschen Grundgesetzes eine Vereinigung, die die „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ zum Zweck hat. Sie kämpft somit für gute Arbeitsbedingungen und organisiert Arbeiterinnen über viele Berufsgruppen hinaus. Für Architektinnen und sonstige Berufe in der Planungsbranche sind heute die zuständigen Gewerkschaften in Deutschland die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Doch die wenigsten Architektinnen in Anstellungsverhältnissen sind in einer Gewerkschaft organisiert. Eine genaue Datenerfassung zu diesen Zwecken liegt nach Anfrage bei den Gewerkschaften nicht vor. So gibt es beispielsweise bei ver.di auch keine eigene Fachgruppe für Architektinnen und es besteht daher keine eigenständige Struktur, die die spezifischen Interessen der Beschäftigten in der Architektur sichtbar macht. Dabei arbeitet eine sehr hohe Zahl an Architektinnen in Büros mit mind. zehn tätigen Personen. Nach dem Bericht der Bundesarchitektenkammer vom Mai 2026 sind es 45 Prozent der erwerbstätigen Architektinnen in Deutschland – wobei nur eingetragene Kammermitglieder in diese Datenerfassung einfließen.
Auch die oft schlechten Arbeitsbedingungen und die vergleichsweise niedrigen Gehälter in vielen Büros werden kaum verschwiegen: Das Mediangehalt von Architektinnen liegt bei 4 950 € brutto, bei Bauingenieurinnen hingegen bei 6 038 € brutto (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; die angegebenen Daten sind nicht geschlechtsbereinigt). Weiterhin sind Themen wie unbezahlte Überstunden oder wiederholte Befristungen in den meisten Architekturbüros nicht systematisch geregelt.
Eine Gewerkschaft in Formation
Aus dieser Lage heraus hat sich in Deutschland vor etwa zwei Jahren die sogenannte Architekt*innengewerkschaft gebildet, die am Beispiel vieler anderer Initiativen im Ausland eine Vereinigung für bessere Arbeitsbedingungen in der Architektur und in der Planungsbranche anstrebt. Vertreterinnen der Organisation sehen eine solche Gewerkschaft nicht nur als Teil einer Bewegung für bessere Bedingungen in der Architektur, sondern darüber hinaus als Reaktion auf den steigenden Druck auf den Arbeitsmarkt und auf Arbeiterinnen im Allgemeinen. Dabei blicken sie auch auf Themen wie Klimawandel, Militarisierung und Kürzungen im Sozialstaat: „Wir müssen als Arbeitnehmer:innen Teil dieses Diskurses werden und wieder Handlungsmacht gewinnen. Eine Gewerkschaft ist dafür eigentlich das naheliegende Mittel“, argumentiert die Architekt*innengewerkschaft. „Wir sehen uns auf jeden Fall als Teil derselben Entwicklung wie zum Beispiel die ‚Section of Architectural Workers‘ in Großbritannien, die ‚Netherlands Angry Architects‘ (NAA) oder ‚Sintarq‘ in Portugal“, so die Vertreterinnen weiter. Gleichzeitig unterscheiden sich die Rahmenbedingungen natürlich von Land zu Land. Sie müssten berücksichtigen, welche Themen in Deutschland besonders wichtig sind und mit welchen Verbänden und Institutionen sie ins Gespräch gehen wollen.
Inzwischen besteht die aktive Kerngruppe aus etwa 35 Mitgliedern. Diese treffen sich regelmäßig zu Stammtischen, die offen für alle Interessierte sind. Dabei kämen ganz unterschiedliche Menschen zusammen: Studierende, Berufseinsteigende, aber auch solche, die schon länger im Beruf tätig sind. Bei diesen offenen Treffen sei die Gruppe mittlerweile sehr gemischt, sagt die Architekt*innengewerkschaft. Innerhalb der Gewerkschaft seien sie jedoch eher jünger: „Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass wir bisher vor allem über unsere Social Media Kanäle kommuniziert haben.“
Zum Selbstverständnis des Berufs
Auch sei es bei den heutigen Berufseinsteigenden einfacher, über Arbeitsbedingungen zu sprechen. Anders als die Generationen vor ihnen, betrachten sie sich viel mehr als Arbeiterinnen und sehen diese Rolle nicht im Widerspruch zur künstlerischen oder gestalterischen Tätigkeit. „Es gibt die Tendenz, dass sich Architekt:innen nicht als Arbeitnehmer:innen verstehen, sondern eher als Selbstständige oder freie Praktiker:innen. Historisch war das nicht immer so ausgeprägt, aber in den letzten Jahrzehnten hat sich diese Entwicklung verstärkt. Es fehlt vor allem an Klassenbewusstsein und an einer Identität als Arbeitende. Und es fehlen die Mittel, überhaupt über unsere Arbeitsbedingungen zu sprechen“, sagen die Gewerkschafterinnen.
Letzteres sei die größte Herausforderung für die sich gründende Gewerkschaft, aber auch die größte Motivation. Es gäbe nämlich innerhalb des Berufs kaum eine Sprache oder Räume, in denen Arbeitnehmerinnen sich über Probleme austauschen können. Kritik von unten werde in der Architektur nur selten gehört – weder in Büros noch gegenüber Kammern oder Verbänden. Dieses Arbeitsverständnis beginnt schon an den Hochschulen, sagt die Architekt*innengewerkschaft, und so werde von Anfang an vermittelt: Selbstausbeutung, Nachtschichten, lange Arbeitszeiten. All das werde normalisiert.
Der Weg zum Tarifvertrag
Ein erster Versuch, Arbeitsbedingungen sowie Gehälter in der Architekturbranche zu normieren, wurde bereits unternommen. Der Arbeitgeberverband Deutscher Architekten und Ingenieure e. V. (ADAI) hat eine Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung mit der Gewerkschaft ver.di vereinbart. Zum 1. Januar 2026 wurde die dort vorgeschlagene Gehaltsempfehlung dem höheren gesetzlichen Mindestlohn angepasst. Diese Tarifempfehlung hat jedoch zwei große Haken: Zum einen sind nur diejenigen Büros an diese Empfehlung gebunden, die selbst Mitglieder im ADAI sind. Auf der anderen Seite können nur die Arbeitnehmerinnen davon profitieren, die bei ver.di oder der IG BAU eingeschrieben sind. In beiden Fällen würde es eine verhältnismäßige geringe Zahl an Büros und an Arbeitnehmerinnen betreffen.
Die Architekt*innengewerkschaft hat sich mit diesem Thema ausführlich auseinandergesetzt, denn ein Tarifvertrag ist ein wichtiges Ziel ihrer gewerkschaftlichen Arbeit: Er schaffe Verbindlichkeit und biete eine Grundlage, auf der man weiter aufbauen könne. Die Gewerkschafterinnen sind erstaunt darüber, wie wenig darüber bekannt ist – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Gleichzeitig sei es ihnen bisher nicht gelungen, einen Austausch mit dem ADAI aufzubauen. Im europäischen Vergleich sei die Tarifempfehlung außerdem „sehr schmal“, betonen sie. Sie umfasst gerade einmal zwei Seiten und regelt nur wenige Punkte. Dennoch, ein Tarifvertrag wäre zunächst ein gutes Mittel, um die Diskussion über Arbeitsbedingungen überhaupt zu strukturieren. Er könnte viele Fragen bündeln, die derzeit nur einzeln diskutiert werden, sagt die Architekt*innengewerkschaft. Dafür arbeitet sie an der Formulierung von Forderungen, die das übergeordnete Ziel einer stärkeren Politisierung des Berufs haben. Dazu gehören beispielsweise:
• Gehaltstransparenz innerhalb der Architekturbüros;
• der finanzielle Ausgleich von Überstunden ausgehend von einer 40-Stunden-Woche;
• 30 Urlaubstage als Branchenstandard;
• Weiterbildung soll als Arbeitszeit gelten;
• transparente und verbindliche Honorare auch für freie Mitarbeitende;
• Vertrauenspersonen und Formen der Mitbestimmung auch in kleineren Büros;
• das Recht auf die Ablehnung der Mitarbeit an Projekten aus ethischen Gründen.
Lücken schließen, Orte schaffen
Ein Tarifvertrag ist jedoch nur eines der Ziele der Gewerkschaft. Vor allem will sie eine Anlaufstelle für all jene sein, die sich bisher nicht vertreten fühlen – auch marginalisierte Gruppen oder Beschäftigte mit prekären Arbeitsbedingungen. „Wir sprechen über einen sehr hierarchischen und immer noch stark männlich geprägten Beruf. Dazu kommen alltägliche Probleme wie Rassismus oder die Ausbeutung von Praktikant:innen und anderen Beschäftigen mit unsicheren Arbeitsverhältnissen. Diese Lücke wollen wir schließen“, erklären die Gewerkschafterinnen.
Grundsätzlich geht es ihnen darum, ein anderes Verständnis von Architekturarbeit ins Zentrum des Diskurses zu bringen. Dieser Prozess spiele sich schließlich immer auf zwei Ebenen ab: Auf der einen Seite gehe es um die praktische Gewerkschaftsarbeit – also die Unterstützung von Beschäftigten durch konkrete Beratungsangebote und Tarifverhandlungen. Auf der anderen Seite gebe es eine diskursive Ebene, auf der Fragen wie „Für wen arbeiten wir?“, „Was produzieren wir?“, „Welche Kritik können wir als Beschäftigte an unsere Branche formulieren?“, „Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir als Arbeitnehmer*innen innerhalb dieses Berufsfeldes?“ im Vordergrund stehen.
Doch Beschäftigte – ob Berufseinsteigerinnen oder langjährige Angestellte – zu erreichen, sei immer noch schwierig, gibt die Gewerkschaft zu. Viele seien nicht genug informiert oder trauen sich (noch) nicht, der Bewegung beizutreten. Die BAK gibt in ihrem Bericht außerdem an, dass die Mehrheit der Büros in Deutschland, etwa 91 Prozent, unter zehn Mitarbeitende anstellen. Diese fühlen sich oftmals von einer Gewerkschaft nicht angesprochen. Doch Tarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen würden laut Architekt*innengewerkschaft gerade für kleinere Büros Vorteile haben: „Große Büros profitieren häufiger stärker von unbezahlten Überstunden oder von der hohen Bereitschaft vieler Beschäftigter, mehr zu arbeiten, als sie bezahlt bekommen. Ein Tarifvertrag könnte kleinere Büros vor diesem Wettbewerb nach unten schützen“, sagen die Gewerkschafterinnen.
Interessen und Konflikte
Offenheit erleben sie auch im Kontakt mit Berufsverbänden und der Architektenkammer. Die Einladung der Kammer zu einer Veranstaltung über die Perspektive organisierter Beschäftigter wäre bereits ein wichtiger Schritt in ihre Richtung gewesen, da diese Sichtweise bislang kaum Teil des Architektur-Diskurses gewesen ist. „Letztlich braucht es ein größeres Bewusstsein dafür, dass Fragen wie Arbeitszeit, Vergütung oder Personalentwicklung nicht allein auf der Ebene einzelner Büros gelöst werden können“, so das Fazit der Architekt*innengewerkschaft.
Und trotzdem sind sich die Gewerkschafterinnen dessen bewusst, dass es Interessenskonflikte mit Verbänden und Kammern geben wird und sehen genau darin die Notwendigkeit einer Gewerkschaft und einer Organisation von Beschäftigten. Denn, die Kammer als Körperschaft offentlichen Rechts hat einen regulatorischen Auftrag, während Berufsverbände die Interessen freiwillig organisierter Büros vertritt, ohne den gesamten Berufsstand abzubilden. Im Gegensatz vertritt eine Gewerkschaft die Interessen der Arbeitnehmerinnen. Ein weiterer Punkt ist, dass der Eintritt in die Kammer an bestimmte Konditionen gebunden ist und daher nicht alle Beschäftigten in der Kammer vertreten sind. Von etwa 270 000 Menschen mit Architekturabschluss in Deutschland sind nur etwa 140 000 Mitglied in der Architektenkammer. Das habe auch historische Gründe, sagt die Architekt*innengewerkschaft: „Die Kammern wurden ursprünglich vor allem für selbstständige Architekt:innen und Büroinhaber:innen geschaffen.“ Dennoch betrachten sie die Kammern nicht als einheitlichen Akteur: „Auch dort gibt es unterschiedliche Positionen und auch Versuche, diese Diskussionen voranzubringen. (…) In diesem Fall reicht die diskursive Ebene aber nicht aus.“ Es bräuchte ebenfalls Strukturen, in denen die Interessen der Beschäftigten vertreten sind: Tarifverhandlungen und -verträge, Anlaufstellen, Ansprechgremien. Auf solche Konflikte möchten sie vorbereitet sein und die Handlungsfähigkeit haben, diese auch auszutragen.
Was noch fehlt
Die Architekt*innengewerkschaft ist mittlerweile ein eingetragener Verein. Das reicht jedoch noch nicht, um tatsächlich als Gewerkschaft agieren zu können. Zwar gibt es in Deutschland nicht die Rechtsform „Gewerkschaft“, entscheidend ist dabei die sogenannte Tariffähigkeit. Dieser Prozess beginnt bei einem Landesarbeitsgericht und muss von der Gewerkschaft oder einem Arbeitsgeberverband beantragt werden. Weitere Voraussetzung für eine wirksame gewerkschaftliche Arbeit seien ein klarer Satzungszweck – nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen –, ein erkennbarer Tarifwille, eine ausreichende Mitgliederbasis, Unabhängigkeit von der Arbeitsgeberseite und letztlich die praktische Fähigkeit, Druck auszuüben, zum Beispiel durch Mobilisierung oder auch durch Streiks.
Eine weitere Bedingung im Kampf für bessere Arbeitsbedingungen und Tarifverhandlungen ist eine organisierte Arbeitgeberseite. Nach deutschem Tarifrecht gelten – anders als zum Beispiel in Österreich – die Architektenkammern nicht als freie Arbeitgebervereinigungen. Arbeitgeber könnten zwar eine eigene Vereinigung gründen, die tariffähig wäre, eine solche Organisation existiert in Deutschland jedoch noch nicht. „Das ist tatsächlich ein gewisser Widerspruch: Als Arbeitnehmer*innen müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie sich die Arbeitgeber:innen organisieren können, damit überhaupt Tarifverhandlungen möglich werden“, sagen die Gewerkschafterinnen.
Widersprechen ohne Widerspruch
Die Tatsache, dass bessere Arbeitsbedingungen die Qualität der Arbeit verbessert und somit letztlich nicht nur die Arbeiterinnen, sondern auch die Betriebe davon profitieren, ist heute kein Geheimnis mehr. Doch die Hürden in der Architektur sind noch groß. Eine dieser großen Hürden liegt laut der Architekt*innengewerkschaft im Verständnis dessen, was architektonische Arbeit eigentlich ist und wie sich diese in Zukunft entwickeln wird. Diese Diskussion sollte nicht ohne Widersprüche und inhaltliche Auseinandersetzung mit verschiedenen Positionen stattfinden. Doch sie sollte stattfinden. Die Architekt*innengewerkschaft positioniert sich in diesem Diskurs klar und bekommt bereits viel Zuspruch und positive Resonanz. Einen Widerspruch zwischen schöpferischer oder künstlerischer Tätigkeit und besseren, regulierten Arbeitsbedingungen sieht die Gewerkschaft nicht – im Gegenteil: Dadurch würde der Beruf und die Branche als Ganzes attraktiver werden. Der Wettbewerb nach unten könnte dadurch gemindert und fairer werden.
In den meisten Branchen sind viele der gestellten Bedingungen bereits hart erkämpfter Standard. Doch ohne organisierte Arbeitnehmerinnenschaft werden diese Punkte noch immer individuell mit den einzelnen Arbeitgeberinnen verhandelt. Dieser fehlenden Organisationsstruktur in der Architektur möchte eine Gewerkschaft entgegenwirken – vorausgesetzt die Arbeitgeberseite tut dies auch.⇥Amina Ghisu/DBZ
