Zwei Urheber am Kranhaus
Richtigstellung zum Kranhaus in DBZ 5/2009Ein „mit freundlichen Grüßen“ unterschriebener Brief von Linster – Architekten + Generalplaner erreichte Ende September die DBZ-Redaktion. Hierin wurden wir in Kenntnis dahingehend gesetzt, dass „auf der rechtsgültigen Grundlage des BGH Urteils vom 26.02.2009/25.09.2009 (Az I. ZR 142/06) […] wir [Linster – Architekten + Generalplaner, Be. K.] ab sofort als Miturheber der Kranhäuser im Rheinaufhafen Köln“ zu nennen sind.
Wir, die DBZ-Redaktion, nannten das Büro aus Trier zwar in dem fraglichen Artikel in Heft 5/2009, S.50ff., aber nicht an jeder dafür nötigen Stelle. Für diese Unterlassung...
Mehr erfahren Sie in der Heftausgabe
















