Noch nicht überall angekommen
Die Energieausweispflicht ist Pflicht; Geldbußen drohen

Die Erfinder waren natürlich begeistert von ihrer Idee, bei den Nutzer setzt sie sich allerdings noch nicht so recht durch. Die Rede ist vom Energieausweis, der ab dem 1. Juli 2008 für Wohnhäuser vorhanden sein muss (bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung) beziehungs­weise ab dem 1. Juli 2009 für alle öffentlich genutzten Bauten mit einer Nettonutzfläche, die größer als 1 000 m² ist. Hier muss der Aus­weis öffentlich ausgehängt werden. Dem

Energieausweis sind Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude) beizufügen, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.

Soweit die Theorie. Befragungen haben jetzt allerdings ergeben, dass der Ansturm auf die Aussteller von Energieausweisen auf sich warten lässt. Denn obwohl seit rund vier Wochen die Ausweise in öffentlichen Gebäuden ab einer Fläche von 1 000 m² aushängen müssen, wird das wohl in nur 20 bis 25 Prozent der Objekte tatsächlich der Fall sein.

Generell gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis (Gesamtverbrauch für Wärme und Strom der letzten drei Abrechnungsjahre) oder der Bedarfsausweis. Weil die Erstellung des Letzteren aufwendig und damit teurer (von 300 € bis über 1 000 €) ist als der Verbrauchsausweis (bis ca. 150 €), gehen Experten davon aus, dass der Verbrauchsausweis die Zukunft sein wird.

Wegen offensichtlicher Qualitätsunterschiede und der damit verbundenen Fehleranfälligkeit der Angaben im Energieausweis raten Anwälte zur Beschränkung einer Haftung für die Richtigkeit der Angaben im vorgelegten Energieausweis. Das vorgesehene Bußgeld von bis zu 15 000 € bei nicht fristgerechtem Vorhandensein eines Ausweises hat die Immobilienbesitzer bisher noch nicht zum Ausstellen von Ausweisen beflügelt. Offenbar ist das Wissen um die Ausweispflicht auch auf der Käuferseite noch nicht angekommen. Be. K.

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