Neue Schallschutznorm − Auswirkungen auf die Planungs- und Baupraxis

Sprechen wir über Schall, dann geht es um Lärm und Stille, um unerwünschte und gewünschte Geräusche. Im Wohnungsbau geht es um den Schallschutz für einen ungestörten Schlaf und Privatsphäre für das Wohlbefinden. Das ist nicht neu. Seitdem Menschen in urbanen Räumen dicht beieinander wohnen, besteht der Wunsch nach angemessenem baulichem Schallschutz. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen der Schallschutznorm erläutert. Auf dieser Basis werden aus der Praxis Empfehlungen für Baukonstruktionen für die Praxis angegeben.

Drei Dinge haben sich im Laufe der Jahrzehnte weiterentwickelt:

– Mit dem gestiegenen Wohlstand sind die Ansprüche der Bewohner an einen qualitativ wertigen Wohnraum und damit auch an den baulichen Schallschutz gestiegen.

– Die Planung des Schallschutzes erfolgt durch neue Erkenntnisse zielorientierter und sicherer. Man kann heute quasi die einzelnen Schallwege separat diagnostizieren.

– Baustoffe und Bauweisen haben sich durch gute Ideen fortlaufend weiterentwickelt.

Aufgrund dieser Entwicklung haben sich die Regeln der Technik und damit die Normen verändert. So ist nach mehr als 25 Jahren die zentrale Schallschutznorm für den Hochbau, die DIN 4109 [1], überarbeitet worden. Auch wenn die Innovationszyklen im Hochbau aufgrund der Langlebigkeit der Produkte, d. h. der Baustoffe und der daraus errichteten Gebäude, langsamer ablaufen als in anderen Technologiezweigen: Die Zeit für eine Anpassung der Schallschutznorm war überreif.

Der bauakustisch erfahrene Planer wusste längst, dass die aufgelaufenen Defizite der alten Norm mittlerweile ein erhebliches Ausmaß erreicht hatten. So wurden z. B. sehr leichte flankierende Bauteile regelmäßig unterschätzt und die Holzbauweise war in der alten Norm nur rudimentär behandelt. Für die monolithische, wärmedämmende Ziegelbauweise wurde hilfsweise in Ergänzung zur Norm eine bauaufsichtliche Zulassung für die Berechnung der Luftschalldämmung geschaffen, die nun in die neue Norm integriert wurde. Neue Erkenntnisse, z. B. zu Reihenhaustrennwänden, Vorsatzschalen, Estrichen oder Fenstern, waren noch nicht eingearbeitet.

Schalltechnische Anforderungen – nur marginale Änderungen

Die Norm formuliert in Teil 1 Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz, was nun im Titel eindeutig angegeben ist. Die schalltechnischen Schutzziele (Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise, Schutz vor unzumutbarer Belästigung) sind benannt und entsprechen der Zielsetzung nach der EU-Bauproduktverordnung Nr. 305/2011 vom 09.03.2011. Die daraus abgeleiteten schalltechnischen Anforderungen erscheinen unter Berücksichtigung dieser Schutzziele als angemessen.

Im Wesentlichen ist das Anforderungsniveau gegenüber der alten Fassung der DIN 4109 von 1989 gleichartig geblieben. Anpassungen wurden lediglich bei langjährig erprobten Bauweisen nach den Regeln der Technik vorgenommen, wie z. B. der Trittschalldämmung von Decken oder der Schalldämmung von Haustrennwänden (Doppel- und Reihenhaus). Neu aufgenommen wurde eine Anforderung an die Trittschalldämmung von Balkonen, was bislang nicht geregelt war. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass diese Anforderungen mit allen wesentlichen und bauüblichen Regelkonstruktionen erfüllt werden können.

Erhöhter Schallschutz – aber wie viel?

Speziell für den Wohnungsbau wird im Planungsverlauf regelmäßig der erhöhte Schallschutz diskutiert. Durch höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) wurde den Planern klargemacht, dass für den qualitativ hochwertigen Wohnungsbau ein erhöhter Schallschutz vorzusehen ist. Aber was genau ist unter erhöhtem Schallschutz zu verstehen? Den Ball spielten die Richter elegant an die Bauakteure zurück.

Im Zuge der Neufassung der DIN 4109 wurde die Überarbeitung des Beiblatts 2 zum erhöhten Schallschutz zunächst ausgesetzt. Gleichzeitig wurde der Markt mit verschiedenen Papieren und Vorschlägen mit unterschiedlichen Intentionen zu erhöhten Anforderungen überfordert.

Jeder Vorschlag hat seine eigenen Tücken, keiner hat sich bislang durchgesetzt. Von Seiten der Planer besteht für den Wohnungsbau der Ruf nach Anforderungen, die rechtssicher anzuwenden, aber auch mit erprobten Bauweisen umzusetzen sind. Geeignet erscheint vielen Planern die SSt II aus der zwischenzeitlich abermals überarbeiteten VDI 4100:2007. Die Neufassung von 2012 hat sich aber nicht durchgesetzt. In der Praxis stoßen die Vorschläge nur auf ein geringes Nachfrage-
niveau, offensichtlich fehlt es an Ausgewogenheit. Die DIN SPEC 91314 ist der jüngste Vorschlag, der von Teilen der Bauwirtschaft aufgestellt wurde. Im Detail finden sich jedoch auch hier noch Ungenauigkeiten, die es zu beheben gilt.

Zermürbt von derlei Vielfalt warten die Baupraktiker nun auf ein mit allen am Bau beteiligten Kreisen abgestimmtes Anforderungsniveau, damit die Unsicherheit für den erhöhten Schallschutz Vergangenheit ist. Aus diesem Grund laufen derzeit die Abstimmun­gen, damit die Norm DIN 4109 um einen Teil 5 ergänzt wird, der dann einen Schallschutz für den qualitativ üblichen Wohnungsbau definiert.

Schallschutz im Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienwohnungsbau wird in schalltechnischer Hinsicht nachfolgende
Baustandards unterschieden:

Einfacher Wohnungsbau

Soll einfacher und damit kostengünstiger Wohnraum geschaffen werden, können sich die Anforderungen an den Schallschutz nach den Mindestanforderungen der DIN 4109-1:2018-01 richten. Hierbei wird zufriedenstellende Nachtruhe und eine Vertraulichkeit gegenüber den Nachbarwohnungen erreicht. Die Mindestanforderungen sind geeignet, wenn dies der Bauherr ausdrücklich wünscht und keine erhöhten Schutzziele anstrebt. Das ist z. B. für die Schaffung von Wohnraum mit engen Kostenobergrenzen sowie im kommunalen oder geförderten Wohnungsbau der Fall. Zur Absicherung sollte in der Baubeschreibung bzw. den vertraglichen Verein­barungen ein Hinweis aufgenommen werden, wonach der Mindestschallschutz nach DIN 4109-1 geplant ist.

Qualitativ üblicher Wohnungsbau

Für den üblichen Wohnungsbau mit normalen Qualitätsstandards sollte der bauliche Schallschutz mit schalltechnischen Anfor­derungen geplant werden, die über den Mindestanforderungen der DIN 4109 liegen. Anforderungen finden sich in Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989, Schallschutzstufe II der VDI 100:2007 oder DIN SPEC 91314:2017. Ein solches Anforderungsniveau wird als kon­solidierte Fassung voraussichtlich in einem zukünftigen Teil 5 der DIN 4109 abgebildet sein.

Wohnungsbau im Luxusbereich

In diesem kleineren Marktsegment genügt die Einhaltung der Anforderungen für den qualitativ üblichen Wohnungsbau nicht. Wohnungsbau im Luxusbereich ist aus schalltechnischer Sicht an aufwendigen Trennfugen-ausbildungen zur akustischen Trennungen und außergewöhnlich üppigen Bauteilabmessungen ablesbar, was auch deutlich höhere Baukosten verursacht. Hinweise zu den schalltechnischen Anforderungen gibt z. B. die Schallschutzstufe III in VDI 4100:2007.

Nach wie vor sind Empfehlungen an einen erhöhten Schallschutz baurechtlich nicht bindend. Es ist daher dringend zu empfehlen, die entsprechenden Wünsche zwischen den beteiligten Baupartnern vertraglich festzuhalten – zumal die Rechtsprechung für bestimmte Bauvorhaben die Mindestanforderungen der DIN 4109 nach wie vor als nicht ausreichend betrachtet.

Außenlärm

Urbane Räume werden mit neuen Bauprojekten weiter verdichtet. Händeringend wird durch Investoren und Baugesellschaften nach bebaubaren Flächen gesucht. Auch mit Lärm belastete Grundstücke scheiden aufgrund der hohen Nachfrage von Nutzern bei der Auswahl nicht mehr grundsätzlich aus. In der Folge rücken Gebäude stärker an Verkehrswege und Gewerbeflächen heran. Im Rahmen der Gebäudeplanung sind die geplanten Außenbauteile auch hinsichtlich des Schallschutzes gegen Außenlärm auszulegen.

In der Regel sind die Fenster die schalltechnisch schwächsten Außenbauteile. Die neue DIN 4109 führt in den Bauteilkatalogen detailliert und herstellerunabhängig Fensterkonstruktionen auf, die als Einfach-, Verbund- oder Kastenfensterkonstruktionen ein bewertetes Schalldämm-Maß von Rw = 25 − 45 dB abdecken. Massive Fassadenbauteile, z. B. aus Mauerwerk oder Stahlbeton, führen zu höheren bewerteten Schalldämm-Maßen von mindestens Rw = 45 dB.

In einem ersten vereinfachten Ansatz ist der Schallschutz gegen Außenlärm zu überprüfen, wenn die in Tabelle 1 genannten Verkehrszahlen und Abstände der Fassade zur Mitte des Verkehrswegs überschritten werden.

Mittlerweile ist es üblich, dass bei Lärmbelastung eine Rasterlärmkarte auf Grundlage eines 3D-Modells erstellt wird. Hieraus lässt sich der maßgebliche Außenlärmpegel La ableiten. Aus diesem ergibt sich dann in Abhängigkeit der Gebäudeart, beispielsweise Wohn- oder Bürogebäude, die Anforderung an die Schalldämm-Maße R’w,ges der Außenbauteile, wie etwa die Fenster. Die Berechnung der Anforderung an das Schalldämm-Maß der Außenbauteile R’w,ges in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels La und der Art des Raumes erfolgt folgendermaßen:

R’w,ges = La – KRaumart

mit KRaumart =

– 25 dB für Krankenhäuser und Sanatorien

– 30 dB für Wohngebäude, Übernachtungsräume in Hotels, Schulräume

– 35 dB für Bürogebäude

Die bislang angewendeten, mit 5 dB grob gestuften Lärmpegelbereiche werden zukünftig aufgrund der damit verbundenen Überdimen­sionierung abgelöst werden.

Überarbeitetes Berechnungsverfahren und erweiterter Bauteilkatalog

Wesentliche Änderungen der neuen Norm betreffen das Nachweisverfahren sowie den deutlich erweiterten Bauteilkatalog. Das tabellarische Nachweisverfahren wurde ersetzt durch ein Rechenverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt alle relevanten Schallübertragungswege zwischen Räumen nach den abgestimmten, europäisch vereinheitlichten Methoden [2]. Das Verfahren ist anwendbar für alle gängigen Bauarten, ausreichend validiert und praxiserprobt. Es ist festzustellen, dass seit 20 Jahren im Zusammenwirken aller relevanten Baustoffhersteller und Interessensgruppen die in DIN 4109-2 [1] angewendeten Rechenmethoden mit großer Sorgfalt und in transparenter Weise von allen Seiten beleuchtet und überprüft wurden. Das Verfahren wird bereits seit 2010 im Bereich von Baustoffzulassungen angewendet. Die Praxis zeigt, dass für die Anwendung ein Tabellenkalkulationsprogramm ausreichend ist bzw. von der Industrie bereitgestellte Softwareprodukte bereits verfügbar sind, wie beispielsweise das Modul Schall 4.0 der Deutschen Poroton.

Die Bauteilangaben in Form eines Bauteilkatalogs wurden stark erweitert. Die angegebenen Kennwerte sind durch schalltechnische Messungen abgesichert. Durch den neuen Bauteilkatalog ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass der Anwender schalltechnische Angaben zur benötigten Konstruktion findet.

Das neue Berechnungsverfahren in Verbindung mit dem neuen Bauteilkatalog erlaubt eine detaillierte Auslegung. Durch die Vermeidung von Überdimensionierungen sind Baukosteneinsparungen gegeben.

Die Anwendung der überarbeiteten Berechnungsverfahren schärft den Blick auf die Mechanismen der Schallübertragung und führt zu vorteilhaften Produktentwicklungen. Beispiele finden sich im Mauerwerks- und Holzmassivbau (z. B. optimierte Stoßstellenausbildungen), im Trockenbau (durch klar gekennzeichnete, oftmals hohe Flankendämmungen) und in der Gebäudetechnik.

Baukonstruktionen für den Schallschutz in Wohngebäuden

Bei der Angabe von Baukonstruktionen für den Schallschutz ist voranzustellen, dass die Luft- und Trittschalldämmung nicht nur vom eigentlichen Trennbauteil als wichtigstem Element abhängen, sondern flankierende Bauteile die Schallübertragung beeinflussen. Ungünstige flankierende Bauteile können durch eine erhöhte Schallübertragung die Schalldämmung zwischen Räumen erheblich vermindern – eine Erkenntnis, die durch das neue Rechenverfahren der DIN 4109-2:2018-01 [1] klar herausgearbeitet wurde. Deshalb sind die Empfehlungen an Bauteilkonstruk-
tionen immer im Zusammenhang zu sehen.

Durch Anwendung der neuen Rechenverfahren und messtechnische Überprüfungen in ausgeführten Bauten kristallisieren sich im Wohnungsbau Regelkonstruktionen heraus, die sowohl zur Einhaltung der Mindestanforderungen als auch zur Einhaltung der erhöhten Anforderungen geeignet sind.

Im Wesentlichen haben sich gegenüber der alten Nachweislage keine Verschärfungen ergeben. Im Gegenteil: Durch das genaue Erfassen der Schallübertragungswege können Konstruktionen gezielt vereinfacht oder optimiert werden, z. B. Wohnungstrenndecken oder Anschlusssituationen an Außenwände.

Die in den Tabellen 2 und 3 dargestellten Bauteilkonstruktionen sind geeignet, um die Mindest­anforderungen oder die erhöhten Schallschutzanforderungen zwischen Wohnungen einzuhalten. Weiterführende Hinweise zu den erforderlichen Baukonstruktionen können [3] und [4] entnommen werden.

Fazit

Die aktualisierte Schallschutznormung hat moderate Anpassungen für die Mindestanforderungen vorgenommen. Für den qualitativ üblichen Wohnungsbau sind in Abstimmung ggf. höhere Schallschutzanforderungen zu vereinbaren. Der wichtige Normenteil zum erhöhten Schallschutz ist angekündigt und noch in Arbeit.

Die wichtigsten Neuerungen der aktualisierten Schallschutznormung betreffen ein detaillierteres Berechnungsverfahren, das den Zusammenhang aller an der Schallübertragung beteiligten Bauteile berücksichtigt. Hierdurch sind optimierte und wirtschaftliche Bauweisen möglich, wie anhand der vorgeschlagenen Baukonstruktionen erkennbar ist. Bauproduktentwicklungen, z. B. zur Stoßstellenausbildung bei der Ziegelbauweise, führen zu verbesserten Anschlussdetails, die gleichermaßen günstige Auswirkungen auf die Statik, den Wärmeschutz und letztendlich auch den Schallschutz nehmen. Der deutlich erweiterte Bauteilkatalog erleichtert die Planung, da neueste Erkenntnisse eingearbeitet sind und die Wahrscheinlichkeit gestiegen ist, dass eine für das jeweilige Bauvorhaben passende Konstruktion gefunden wird.

Weiterführende Literatur:

[1] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2018‑01

Teil 1: Mindestanforderungen

Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der              Anforderungen

Teil 3X: Daten für die rechnerischen Nachweise des               Schallschutzes

Teil 31: Rahmendokument

Teil 32: Massivbau

Teil 33: Holz-, Leicht- und Trockenbau

Teil 34: Vorsatzkonstruktionen vor massiven                      Bauteilen

Teil 35: Elemente, Fenster, Türen, Vorhangfassaden

Teil 36: Gebäudetechnische Anlagen

Teil 4: Bauakustische Prüfungen

[2] Heinz-Martin Fischer: Neufassung der DIN 4109 auf Basis europäischer Regelwerke des baulichen Schallschutzes. In: Bauphysik-Kalender 2014, Verlag Wilhelm Ernst & Sohn

[3] Technische Informationen // SCHALLSCHUTZ für Mehrfamilienhäuser – Konstruktionen für den Schallschutz, Planungshilfe und Ausführungshinweise, hrsg. von der Deutschen Poroton GmbH, Oktober 2017

[4] Baulicher Schallschutz nach DIN 4109, Schallschutz mit Ziegeln, Ausgabe 2016, herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V., Bonn

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