Kleine Mängel mit Folgen
Wasseraufnahme von Natur­werk­­steinfliesen

Zusammenfassung

Bei einer Dusche wiesen Naturwerksteinfliesen dunkel verfärbte Ränder auf. Ursächlich hierfür war ein Wasserzutritt insbesondere über Fehlstellen im Fugenmörtel und die anschließende Wasseraufnahme, insbesondere über die Fliesenflanken. Darüber hinaus war Wasser über die Fehlstellen im Fugenmörtel in den Bereich unterhalb der Duschwanne gelangt. Die Fehlstellen haben somit die tech­nische Funktionalität beeinträchtigt.

Neben der technisch mangelhaften Ausführung des Fugenmörtels ist die Wasseraufnahme der Naturwerksteinfliesen bedeutsam. Die entsprechenden Merkmale des Naturwerksteins müssen bei Erfordernis deklariert werden; für die verwendeten Fliesen lagen hierzu allerdings keine Angaben vor. Durch eine Versiegelung, etwa eine Imprägnierung, kann die Wasseraufnahme reduziert werden.

Sachverhalt

Im Zuge der Erneuerung eines Wohnungsbades waren Naturwerksteinfliesen verlegt worden. Bereits kurze Zeit nach der Fertigstellung bemängelte der Bauherr dunkle Verfärbungen der Fliesenränder im Bereich der Dusche.

Zwischen den Beteiligten bestand ­Uneinig-

keit hinsichtlich des Umgangs mit dem

Symp­tom. Der Bauherr forderte den Austausch aller betroffenen Fliesen. Die ausführende Firma verwies darauf, dass die Verfärbungen einer offensichtlich hohen Wasserbe-

anspruchung geschuldet seien und sich wieder zurückbilden würden.

Im Rahmen einer Begutachtung sollte zur Klärung des Sachverhalts die Ursache der Verfärbungen beurteilt werden. Darüber hinaus sollte untersucht werden, inwieweit technische Mängel vorliegen.

Feststellungen

Das Duschbad war vergleichsweise hochwertig ausgestattet. Boden und Wände waren mit Naturwerksteinfliesen belegt. Die Dusche wies eine flache Wanne sowie eine Glastrennwand auf (Bild 1). Die Duschwanne war mit Sockelfliesen versehen. Eine Revisionsöffnung war nicht vorhanden, so dass der Zwischenraum zwischen Duschwanne und Boden zerstörungsfrei nicht zugänglich war.

Die Wandfliesen im Bereich der Dusche wiesen insbesondere im Sockelbereich der Wand dunkel verfärbte Ränder auf (Bild 2). Das Symptom war aus üblichen Perspektiven deutlich sichtbar.

Nach Auskunft der ausführenden Firma waren Wände und Boden mit einer Verbund-abdichtung versehen worden. Eine visuelle Überprüfung der betreffenden Wand im benachbarten Raum ergab keinen Hinweis auf einen Feuchteschaden. Bei einer zerstörungsfreien Feuchtemessung der Wandbaustoffe im benachbarten Raum lagen die Messwerte in dem an die Dusche angrenzenden Wandbereich in der gleichen Größenordnung wie in weiteren Bereichen der Wand.

Die Fugen zwischen den Naturwerksteinfliesen im Bad waren mit einem Fugenmörtel verfugt. Im Bereich der Dusche wurden mehrere Fehlstellen im Mörtel festgestellt und mit Aufklebern markiert (Bild 3). Bei diesen Fehlstellen waren in unterschiedlichem Maße Flankenabrisse bzw. Öffnungen im Fugenmörtel vorhanden (Bild 4). Stichpunktartig wurden einzelne Fugen mechanisch durch Kratzen mit einer Metallnadel beansprucht. Hierbei wurde kein Ausbrechen des Fugenmörtels festgestellt.

Im Rahmen eines weiteren Termins wurden weitere Feststellungen zur Baukonstruktion im Bereich der Dusche getroffen. Im Vorfeld des Termins war bereits bei der Duschwanne zerstörend eine Öffnungsstelle angelegt worden (Bild 5). Das Schadensbild hinsichtlich der dunkel verfärbten Fliesenränder hatte sich zwischenzeitlich ausgedehnt. Nunmehr waren insbesondere auch Bodenfliesen neben der Duschwanne betroffen (vgl. Bild 5).

Die Duschwanne war auf höhenverstellbaren Füßen gelagert und im Bereich der Wand mit einer Holzlatte fixiert. Die Holzlatte wies bereichsweise Wasserränder auf (Bild 6). Wand und Boden waren im einsehbaren Bereich mit einer Verbundabdichtung versehen. Bei der Randfuge des Estrichs war eine Gewebeeinlage in die Abdichtung eingearbeitet.

Mit dem Duschschlauch wurden nachein­ander verschiedene Bereiche der Dusche mit Wasser beaufschlagt und die entsprechenden Folgen beobachtet. Vor Durchführung der Prüfung war unter der Duschwanne kein flüssiges Wasser sichtbar. Zunächst wurde ausschließlich die Dichtstofffuge in der Kehle zwischen Duschwanne und Wandfliesen mit Wasser beaufschlagt. Innerhalb einer Zeitspanne von etwa zwei Minuten ergab sich hierauf kein erkennbarer Wasserdurchtritt. Anschließend wurden die Fugen zwischen den Naturwerksteinfliesen und hierbei insbesondere die dort vorhandenen lokalen Fehlstellen mit Wasser beaufschlagt. Dabei wurde nach vergleichsweise kurzer Zeit ein Wasser-eintritt in den Bereich unterhalb der Duschwanne beobachtet.

Ein bei der Anlegung der Öffnungsstelle angefallenes Bruchstück einer Naturwerksteinfliese wurde im Labor in eine mit Wasser gefüllte Schale gestellt, um qualitativ die kapillare Wasseraufnahme über die Fliesenflanke zu untersuchen. Bereits nach wenigen Tagen war das Bruchstück infolge des kapillaren Wassertransports vollständig durchfeuchtet bzw. dunkel verfärbt (Bilder 7 und 8). Die Feuchtigkeit wurde bei Lagerung an der Luft wieder abgegeben, wobei auch die Verfärbung vollständig verschwand. Die Fliese war nicht mit einer Versiegelung versehen.

Bewertung

Die Verfärbungen der Fliesenränder sind auf Wasser zurückzuführen, das kapillar von den Naturwerksteinfliesen aufgenommen wird. Maßgeblich sind hierbei insbesondere auch die Fehlstellen im Fugenmörtel der Wandfliesen. Das Wasser kann durch die Fehlstellen hinter die Wandfliesen gelangen. Ausweislich der durchgeführten Wasserprobe verteilt sich das Wasser dann im Bereich der Ansetzfläche und entlang der Fugen. Hierbei kann es insbesondere über die Flanken der Naturwerksteinfliesen in diese eindringen, wodurch die dunklen Verfärbungen entstehen.

Nach der DIN 18352 [1] erfolgt das Ver-

fugen durch „Einschlämmen einer […] hy­draulisch abbindenden Fugmasse“. Das Einschlämmen der Fugen bis zum Grund wird hierbei nicht explizit gefordert. Aus techni-scher Sicht ist dies auch nicht zwingend erforderlich. Maßgeblich sind letztlich eine ausreichende Festigkeit des Fugenmörtels sowie eine Ausführung der Fugen ohne Fehlstellen, über die in besonderem Maße Wasser in die Fugen eindringen kann.

Der vorhandene Fugenmörtel wies ausweislich der mechanischen Prüfung eine ausreichende Festigkeit auf und ist in dieser Hinsicht somit nicht zu bemängeln. Allerdings stellen die Fehlstellen im Fugenmörtel einen technischen Mangel dar. Hierdurch war nicht nur in besonderem Maße eine Wasserbeanspruchung der Naturwerksteinfliesen gegeben, sondern es wurde auch ein Wassereintritt in den Bereich unterhalb der Duschwanne festgestellt. Die Fläche unterhalb der Duschwanne war – wie im Wohnungsbau üblich – nicht entwässert, weswegen trotz der funktionsfähigen Verbundabdichtung ein Wassereintritt in diesen Bereich verhindert werden muss.
In diesem Zusammenhang kann durch ein Einschlämmen der Fugen bis zum Grund in Verbindung mit einer weitgehend hohlraumfreien Bettung der Fliesen eine höhere Sicher­heit erzielt werden, da dann bei gegebenenfalls vorhandenen Fehlstellen eindringendes Wasser sich nicht weiterverteilen kann.

Hinsichtlich der Eignung der Fliesen sind die Anforderungen der DIN EN 12057 [2], [3] maßgebend. Darin sind Merkmale zur Wasseraufnahme bei atmosphärischem Druck sowie zur Wasseraufnahme infolge Kapillarwirkung beschrieben. Nach der aktuellen Norm [3] sind jedoch beide Merkmale nur bei Erfordernis anzugeben. In dem Vorgängerdokument [2] wurde noch die Deklaration der Wasseraufnahme bei atmosphärischem Druck un-abhängig von den Erfordernissen gefordert.

Hierbei ist auch zu beachten, dass die ­unterschiedlichen Gesteinsarten sich hinsichtlich der Wasseraufnahme teils deutlich unterscheiden. So weisen beispielsweise Plutonite (Tie­fen­gestein wie z. B. Granit) aufgrund ihrer geringen Porosität im Allgemeinen eine geringere Wasseraufnahme auf als etwa Kalksteine (Sedimentgestein wie z. B. „Jura-Marmor“).

Für die verwendeten Fliesen lagen keine Angaben zur Wasseraufnahme vor. Unab­hängig von den Merkmalen der Fliesen ist ­allerdings auch die fehlende Versiegelung als maßgebend für die Wasseraufnahme zu bewerten.

Instandsetzung

Nachdem die Ursache für die Verfärbungen der Fliesenränder benannt und beurteilt wurde, ist eine Abwägung erforderlich, welche Maßnahmen zur Instandsetzung erforderlich sind. Der vom Bauherrn geforderte Austausch der betroffenen Fliesen wäre einerseits mit einem vergleichsweise hohen Aufwand verbunden. Andererseits ist es bei Verwendung von Fliesen aus einer anderen Charge möglich, dass sich optisch auffällige Abweichungen zu den Bestandsfliesen ergeben.

Die vorgenommene qualitative Prüfung der kapillaren Wasseraufnahme an dem Bruch-
stück einer Naturwerksteinfliese sowie die anschließende Trocknung an der Raumluft zeigen zweierlei auf: Erstens fand eine schnelle kapillare Wasseraufnahme insbesondere auch über die Flanke der Fliese statt. Zweitens war eine vollständige Rückbildung der Verfärbung bei Austrocknung an der Raumluft gegeben. Daher ist es zweckmäßig, die bestehenden Fliesen zu belassen und keinen Austausch vorzunehmen.

Es ist zunächst eine Überarbeitung des Fugenmörtels erforderlich. Hierdurch wird der über das normale Maß hinausgehende Zutritt von Wasser über die Fliesenflanken verhindert. Der Wassergehalt der Fliesen reduziert sich und die dunklen Verfärbungen werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückbilden. Darüber hinaus ist es zweckmäßig, eine Versiegelung der Naturwerksteinfliesen vorzunehmen, um die Wasseraufnahme noch weiter zu reduzieren.

Der Bereich unterhalb der Duschwanne war nur mittels einer zerstörenden Prüfung zugänglich. Es ist jedoch – wie der Schadensfall zeigt – wichtig, hier mit geringem Aufwand Kontrollen vornehmen zu können. Daher ist der Einbau einer Revisionsöffnung zweckmäßig. Sofern dies aus optischen Gründen nicht gewünscht wird, kann eine Fliese als Revisionsöffnung elastisch mit Dichtstoff verfugt werden. Bei einer Revision muss dann nur der Dichtstoff eingeschnitten und anschließend erneuert werden.

Literatur
[1] DIN 18352:2012-09 „Allgemeine Technische Ver- tragsbedingungen für Bauleistungen (ATV),
Fliesen- und Plattenarbeiten“
[2] DIN EN 12057:2005-01 „Natursteinprodukte –
Fliesen – Anforderungen“
[3] DIN EN 12057:2015-05 „Natursteinprodukte –
Fliesen – Anforderungen“

Schon gewusst?

Die Verwendung ungeeigneter Mörtel kann bei Naturwerkstein zu dauerhaften Verfärbungen infolge des Eintritts von Mörtelbestandteilen führen. Insbesondere bei Sedimentgesteinen besteht die Gefahr der Bildung von Verfärbungen und Ausblühungen. Die Verwendung eines ungeeigneten Fugenmörtels führt dann z. B. zur Bildung der sogenannten „Barockrahmen“; dies sind verfärbte Fliesenränder.

Sowohl der Verlegemörtel wie auch der Fugenmörtel müssen geeignet und auf den zu verlegenden Naturwerkstein abgestimmt sein. Insbesondere bei stark saugenden Naturwerksteinen darf der Mörtel nicht zu viel Wasser enthalten.

Quintessenz

Im Sanitärbereich können bereits kleine Fehlstellen im Fugenmörtel die technische Funktionalität beeinträchtigen. Sofern der Naturwerkstein nur Wasser –  ohne Bestandteile des Mörtels  –  aufnimmt, ist die damit verbundene Verfärbung im Regelfall reversibel. Durch eine geeignete Versiegelung, etwa eine Imprägnierung kann die Wasseraufnahme des Naturwerksteins

reduziert werden.

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