Freitragend

Meist sind es konstruktive Randbedingungen, die den Einsatz von freitragenden Deckensystemen erforderlich machen. Besonders in gewerblich genutzten Objekten mit einem hohen Installationsgrad im Deckenbereich, wie Bürogebäuden oder Krankenhäusern, spielen sie eine zunehmend große Rolle. Werden haustechnische Installationen dabei zum Beispiel im Deckenzwischenraum über Rettungswegen
geführt, erhöht das die brandschutztechnischen Anforderungen an die Deckensysteme. Mit einem neuen Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) verfügt Rigips über den erforderlichen Verwendbarkeitsnachweis für seine freitragende F30-Decke als selbstständige Brandschutzdecke. Die Brandbeanspruchung der Decke kann je nach zu erreichendem Schutzziel von unten oder von oben aus dem Zwischendeckenbereich erfolgen. Eine Anwendung der freitragenden
F30-Decke ist sowohl im Neubau als auch in der Sanierung beziehungsweise Modernisierung von bestehenden Gebäuden möglich. Für eine individuelle Beratung und zur Unterstützung von Planungs- und Ausführungsarbeiten stehen die Rigips Fachberater Trockenbau als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben einer hohen Installationsdichte können auch diverse andere Faktoren den Einsatz eines freitragenden Deckensystems zur ersten Wahl werden lassen. So eignet es sich zum Beispiel für den Einsatz in Räumen, in denen eine Abhängung der Unterdecke aus statischen Gründen nicht möglich oder bei großen Abhänghöhen als unwirtschaftlich zu bewerten ist. Ebenfalls sinnvoll können freitragende Decken sein, wenn die Verankerungspunkte für herkömmliche Abhängungen – zum Beispiel bei Holzbalkendecken mit bestehender unterseitiger Beplankung oder verputzten Holzbalkendecken – nicht genau erkennbar sind. Die Suche nach der genauen Lage der Balken entfällt bei Verwendung von freitragenden Systemen. Um die Nutzung von Rettungswegen im Brandfall ausreichend lang gewährleisten zu können, müssen Unterdecken in diesen Bereichen im Regelfall als feuerhemmend (F30) eingestuft sein. Ferner müssen Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Mit dem jüngst erteilten AbP besitzt Rigips nun den Nachweis für ein freitragendes Deckensystem, das besonders wirtschaftlich und mit den Vorteilen einer freitragenden Decke als selbstständige Unterdecke ausgebildet werden kann.

Saint-Gobain Rigips GmbH
40549 Düsseldorf
Telefax 02 11 / 55032 08
www.rigips.de

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