Entwurf einer Novelle von EnEG und EnEV
Nachdem die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) länger schon angekündigt und im Vorfeld von Verbänden wie auch Vertretern der Opposition teils scharf angegriffen worden war, könnte mit dem Beschluss der Novelle am 6. Februar 2013 auf der 132. Kabinettssitzung der Bundesregierung nun eine sachlichere Diskussion folgen; oder ganz schnell die dann rechtsverbindliche Novelle. Im Wesentlichen sollen mit der Kabinettsvorlage zur Novelle die „Mindesteffizienzstandards“ 2014 und 2016 angehoben werden. Und gleich die Entwarnung: allerdings nur bei Neubauten, beim Bestand wird es die vielkritisierte Sanierungspflicht nicht geben. Doch bevor die im Folgenden aufgelisteten wesentlichen Änderungen in Kraft treten, muss die Bundesregierung das EnEG ändern, weil erst dieses den Gesetzgeber dazu ermächtigt, Verordnungen wie die EnEV zu erlassen und/oder zu ändern. Zudem ist Brüssel noch anzuhören: