Dachboden dämmen
Ab dem 1. Oktober 2009 gilt die neue EnEV 2009, die u. a. höhere Anforderungen an die Dämmung der obersten Geschossdecke enthält. Künftig wird in der Sanierung wie im Neubau wird ein U-Wert von
≤ 0,24 W/m²K gefordert. Bereits seit Anfang 2009 gilt zudem das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Wer den darin geforderten Anteil von erneuerbaren Energien bei einer Baumaßnahme nicht nachweisen kann, muss bei den Dachböden, die größer sind als 50 m², einen U-Wert von 0,2 W/m²K erreichen. Außerdem enthält die aktuelle EnEV eine Nachrüstpflicht für bisher befreite, ausbaufähige Dachgeschosse. Auch diese müssen nun bis Ende 2011 gedämmt werden, sofern die Baumaßnahme keinen unangemessenen Aufwand darstellt.
Schließlich stellen die Steinhagener für den Einsatz auf stark frequentierten Böden ein feucht wischbares Element an. Dieses erhält eine Melaminharzbeschichtung, ähnlich einem Laminatboden. Auch diese 1 250 x 1 000 mm große Variante verfügt über das Nut-Feder-Systemen in Platte und Dämmstoff.
















