Änderungen auf einen BlicK: Förderung für Vario-Wohnungen vereinfacht

Förderung für Vario-Wohnungen vereinfacht

Die Änderungen auf einen Blick

Das Bundesbauministerium fördert seit November 2015 den nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Vario-Wohnungen im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau. Dafür stehen 120 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes zur Verfügung. Unter Variowohnungen im Sinne der Richtlinie werden Wohnungen verstanden, die neben einem Individualraum über eine Kochgelegenheit und ein Bad/WC verfügen. Der Individualraum soll mindestens 14 m² groß sein.

Unterstützt werden sowohl der Neubau, die Erweiterung (Anbau, Aufstockung) als auch der Umbau von Gebäuden, die bisher nicht als Wohngebäude genutzt wurden. Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die mit Variowohnungen in Deutschland errichtet werden. Die Förderung setzt einen Bedarf am jeweiligen Standort voraus“, beschreibt  das Bundesbauministerium die Förderungsrichtlinien.  Primär sind die Wohnungen für Studierende und Auszubildende, die sich häufig die derzeitigen Mieten in deutschen Städten nicht mehr leisten können.  Die Wohnungen sollen von Anfang an barrierefrei sein, damit sie auch z. B. Senioren nutzen können.

Nun hat die Bundesregierung die Förderrichtlinien für den Bau von Vario-Wohnungen vereinfacht. Die Voraussetzung zur Förderung erfüllen Wohnungen, bei denen Wohnraum flexibel, in verschiedenen Varianten zusammengelegt werden oder auseinander dividiert werden kann. Die Wohnungen sollen demnach geräumig, flexibel und nachhaltig sein. Mit der Vereinfachung der Förderrichtlinien erhofft sich die Bundesregierung der steigenden Nachfrage nach Wohnraum besser zu begegnen.

Seit dem 21. Juli 2015 gelten die vereinfachten Fördermechanismen: Die eingereichten Projekte werden seitdem ganzheitlich entsprechend ihres Innovationsgrades beurteilt. Die Antragsfrist zur Förderung  wurde auf den 30. September 2016 verlängert. Zudem wurde die maximal zulässige monatliche Höchstmiete angehoben: Es können nun Höchstmieten von bis zu 300 Euro Warmmiete in den Städten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Düsseldorf sowie 280 Euro Warmmiete in allen anderen Städten erhoben werden.


Die Änderungen auf einen Blick:

-Generelles: Bis zu 4 Individualräume mit Kochgelegenheit und Bad/WC können zu einer Wohneinheit gekoppelt werden

-Gegenstand der Förderung: Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Innovationspotential der Modellvorhaben und beträgt

500 €/m² für herausragende Modellvorhaben bei mind. 40 Punkten

450 €/m² für sehr innovative Modellvorhaben bei mind. 30 Punkten

400 €/m² für innovative Modellvorhaben bei mind. 21 Punkten

-Das Innovationspotential setzt sich aus den Erfüllungsgraden der einzelnen Förderkriterien zusammen, die mit folgender Punktegewichtung in die Beurteilung eingehen. Es sind mindestens 4 Förderkriterien einzubeziehen

-Höchstzulässige Miete: Es dürfen 300 Euro Warmmiete in den Städten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Düsseldorf sowie 280 Euro Warmmiete in allen anderen Städten erhoben werden

-Raumprogramm: eine Wohngruppe darf aus bis zu vier Individualräumen bestehen

-Vergaberecht: Das öffentliche Vergaberecht gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und den Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) ist anzuwenden.

-Netzwerktreffen: Für den fachlichen Austausch zwischen den Projekten finden ein- bis zweimal jährlich Netzwerktreffen statt. Zur fachlichen Diskussion und Präsentation von Zwischenständen sollen Bauherren, Planer, Forscher und weitere Beteiligte an den Netzwerktreffen teilnehmen und sind zum Mitwirken verpflichtet. Die Reisekosten der Projektbeteiligten zu diesen Treffen trägt der Zuwendungsempfänger. Die Kosten sind daher im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufzuführen. Berechnungsgrundlage ist das Bundesreisekostengesetz.

-Fristverlängerung: Anträge werden bis zum 30.09.2016 entgegengenommen.

Mit Eintreten dieser Aktualisierung wird die Gesamtbewertung der bereits beantragten Vorhaben rückwirkend angepasst, falls die Anpassungen nicht zu Lasten des Antragsstellers erfolgen.


Weitere Informationen: www.forschungsinitiative.de/variowohnungen

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