Alte Fragen – neue Regelungen

Abdichtung von Wohnungsbädern

Zusammenfassung

Seit Juli 2017 liegen die neuen Abdichtungsnormen der Reihe DIN 18531ff vor. Die bislang in der DIN 18195-5 erfassten Abdichtungen von Innenräumen finden sich nun in der DIN 18534, wobei auch ausführlich die Abdichtung von Wohnungsbädern behandelt wird. Die betreffenden Regelungen werden im Hinblick auf in der Praxis immer wiederkehrende Fragen analysiert und bewertet. Dabei werden teils auch von den normativen Regelungen abweichende Bewertungen vorgenommen und begründet.

Sachverhalt

Bei der Planung und Ausführung von Wohnungsbädern werden immer wieder die gleichen Fragen gestellt:

1. Inwieweit ist eine Abdichtung überhaupt

erforderlich und sind feuchteempfindliche

Materialien einsetzbar?

2. Wie ist bei Bade- und Duschwannen zu

verfahren: Ist eine Abdichtung dahinter

fortzuführen und sind Revisionsöffnungen

erforderlich?

3. Wie ist eine Abdichtung bei der Türschwelle

und der Türzarge abzuschließen?

Im Rahmen dieses Beitrags werden verschiedene Fallbeispiele genutzt, um die vorstehenden Fragen zu analysieren. Dabei wird die Bewertung auf die technischen Regelungen der neuen DIN 18534 abgestellt. Die Regelungen werden kritisch hinterfragt und es wird jeweils ein eigener Standpunkt angegeben und begründet.

Feststellungen

Feuchteempfindliche – oder besser: nicht wasserbeständige – Materialien werden in Wohnungsbädern vielfach als Untergründe verwendet, z. B. Gips-Bauplatten (GKB bzw. die imprägnierten „grünen“ Bauplatten GKBI). Immer wieder finden sich jedoch auch nicht wasserbeständige Materialien im Bereich der Oberflächen und Beläge, zum Beispiel Holz. Bild 1 zeigt ein Bad mit bodengleicher Dusche ohne Duschabtrennung in einem Einfamilienhaus. Dort war ein Parkettbelag dicht an die mit Fliesen versehene Dusche herangeführt. Das Parkett wies in dem an die Dusche angrenzenden Bereich deutlich sichtbare Wölbungen auf (Bild 2).

Die Fugen zwischen Bade- und Duschwannen und den angrenzenden Wänden werden üblicherweise mit Dichtstoffen verschlossen. Diese Dichtstofffugen weisen je nach Ausführung und Pflege nach einigen Jahren häufig Flankenablösungen auf (Bild 3). Die Bereiche hinter Bade- und Duschwannen werden meist analog zu den angrenzenden Wand- und Bodenflächen abgedichtet. Teilweise wird jedoch auch auf eine Abdichtung des Bereichs hinter bzw. unter der Wanne verzichtet (Bild 4).

Eine – vergleichsweise einfache – Zugänglichkeit zu dem Bereich hinter bzw. unter Bade- und Duschwannen ist gerade bei Neubauten in der jüngeren Vergangenheit vielfach nicht gegeben. Um einen Zugang zu schaffen, ist es dann in der Regel erforderlich, mindestens eine Fliese zu zerstören (Bild 5). Vornehmlich bei älteren Gebäuden sind hingegen oftmals Revisionsöffnungen vorhanden, die einen einfachen und – weitgehend – zerstörungsfreien Zugang zu dem Bereich hinter der Wanne ermöglichen (Bild 6). Anstelle eines Rahmens oder einer Revisionsöffnung findet sich bei jüngeren Gebäuden häufig auch eine Ausführung, bei der ein Stück des Wannenträgers im Format einer Fliese quasi als Revisionsöffnung mittels Dichtstoff eingesetzt wird (Bild 7). Im Bedarfsfall muss dann nur der Dichtstoff aufgeschnitten – und anschließend neu hergestellt – werden; die Fliese wird bei einer Revision nicht zerstört.

Bei der Tür schließt die Abdichtung in Wohnungsbädern in der Regel mit der Estrichfuge bzw. dem Belagswechsel ab. Besondere Maßnahmen zur Vermeidung eines Wasser­eintritts bei der Zarge finden sich im Allgemeinen in Wohnungsbädern nicht (Bild 8).

Bewertung

Hinsichtlich der Erfordernis einer Abdichtung unterscheidet die DIN 18534-1 [1] zwischen verschiedenen Wassereinwirkungsklassen und Untergrundmaterialien. Für Wohnungsbäder sind die Wassereinwirkungsklassen W0-I, W1-I und W2-I zutreffend:

− Die geringe Wassereinwirkung W0-I trifft

auf Flächen mit „nicht häufiger Einwirkung

aus Spritzwasser“ zu. Dies sind z. B. Wand-

flächen über Waschbecken.

− Die mäßige Wassereinwirkung W1-I trifft

auf Flächen mit „häufiger Einwirkung aus

Spritzwasser oder nicht häufiger Einwir-

kung aus Brauchwasser“ ohne anstauen-

des Wasser zu. Beispiele hierfür sind

Wandflächen bei Badewannen und Du-

schen sowie Bodenflächen – auch mit Ab-

lauf – sofern die Dusche eine Duschabtren-

nung aufweist.

− Die hohe Wassereinwirkung W2-I trifft auf

Flächen mit „häufiger Einwirkung aus

Spritzwasser und/oder Brauchwasser“ mit

zeitweise anstauendem Wasser zu. Hierzu

zählen in Wohnungsbädern Bodenflächen

in bodengleichen Duschen und darüber hin-

aus die gesamte Bodenfläche, sofern die

Dusche keine Duschabtrennung aufweist.

Auf eine Abdichtung kann gemäß DIN

18534-1 [1] verzichtet werden bei der Wassereinwirkungsklasse W0-I, wenn wasserabweisende Oberflächen wie z. B. Fliesen vorhanden sind. Weiterhin kann nach [1] bei der Wassereinwirkungsklasse W1-I auf eine Abdichtung verzichtet werden, wenn „feuchte-unempfindliche Untergründe vorliegen […] und Brauchwasser nicht in feuchteempfindliche Bauteilschichten gelangen kann“. Für Wohnungsbäder mit einem Zementestrich und z. B. Mauerwerkswänden mit Kalkzement- oder Zementputz bedeutet dies, dass beim Vorhandensein einer Duschwanne und einer Duschabtrennung keine flächige Abdichtung erforderlich ist – selbst wenn ein Bodenablauf vorhanden ist. Es muss dann lediglich der Eintritt von Wasser z. B. in die feuchteempfindliche Dämmung des schwimmenden Estrichs verhindert werden.

Die Verwendung feuchteempfindlicher Materialien wie z. B. Holzwerkstoffe oder Gips-Bauplatten als Untergrund ist in Wohnungsbädern möglich. Diese Materialien bedürfen aber ab einer mäßigen Wassereinwirkung (Wassereinwirkungsklasse W1-I) zwingend einer Abdichtung.

Hinsichtlich des Belags schließt die DIN
 18534-1 [1] die Verwendung feuchteempfindlicher Materialien nicht aus. Wenn diese allerdings im Spritzwasserbereich verwendet werden, liegt dennoch ein technischer Mangel vor. Parkett (vgl. die Bilder 1 und 2) ist hier z. B. schlicht ungeeignet, weil das auf das Parkett gelangende Wasser zu einer Feuchteanreicherung im Holz führt. Das Holz quillt dadurch. Wenn das Holz später wieder trocknet, wird die Feuchtigkeit zunächst an der Oberfläche abgegeben, was infolge der Schwindverkürzung zu den auf Bild 2 sichtbaren Wölbungen führt.

Die Bereiche hinter bzw. unter Bade- und Duschwannen sind gemäß DIN 18534-1 [1] vor  Wassereinwirkung zu schützen. Dazu gibt die Norm zwei alternative Möglichkeiten vor:

− „Anschließen des Wannenrandes […] z. B.

mit Wannenranddichtbändern“ oder

− „Fortführen der Abdichtungsschicht

unter und hinter der Wanne ggf. mit Unter-

flur-Entwässerung“.

Die Dichtstofffugen am Wannenrand stellen keine Abdichtung dar! Hierauf weist die DIN 18534-1 [1] explizit hin. Sofern bei feuchteunempfindlichen Untergründen keine Abdichtung ausgeführt wird oder eine vorhandene Abdichtung nicht hinter bzw. unter der Wanne fortgeführt wird, muss demnach ein geeigneter Anschluss des Wannenran­des z. B. mit Dichtbändern erfolgen. Zur Revisionierbarkeit der Bereiche hinter bzw. unter Bade- und Duschwannen enthält die DIN 18534-1 keine Regelungen.

Bei Türen ist nach DIN 18534-1 [1] die Abdichtung auch in den Laibungen hochzuführen und die Türzarge ist mit der Abdichtung zu hinterfahren. Je nach Wassereinwirkung sind darüber hinaus „Schwellenabschlüsse mit einem Niveauunterschied von mindes-tens 1 cm“ zu planen.

Standpunkt

Die Regelungen der neuen Norm [1] sind hinsichtlich der Planung und Ausführung der Abdichtung von Wohnungsbädern klar und eindeutig. Insbesondere haben jetzt auch die in der Praxis bereits seit Langem angewandten und bewährten Verbundabdichtungen Eingang in die Norm [3] gefunden. Allerdings bedürfen einige Regelungen nach Ansicht des Verfassers einer Diskussion. Hierzu werden die nachfolgend erläuterten Standpunkte vertreten:

Nach der DIN 18534-1 [1] kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Abdichtung von Wohnungsbädern verzichtet werden. Dies betrifft dann auch die Wände im Bereich der Dusche. Diese Regelung ist nicht nur wenig zweckmäßig; sie bleibt auch hinter der gängigen Praxis zurück, derartige Wandflächen unabhängig vom Untergrund mit einer Abdichtung zu versehen. Nach Ansicht des Verfassers stellt die Norm [1] in dieser Hinsicht keine anerkannte Regel der Technik dar. Eine Bauart entspricht den anerkannten Regeln der Technik, wenn:

− hierfür abgesicherte wissenschaftliche

Grundlagen sowie technische Regeln für

die Planung und Ausführung existieren,

− sie den in der Baupraxis tätigen Fachleu-

ten allgemein bekannt ist und von der

Mehrzahl der Fachleute für richtig erachtet

und angewandt wird und

− sie sich ausreichend lange bewährt hat.

Alle vorgenannten Kriterien treffen aus Sicht des Verfassers auf die Bauart zu, Wandflächen im Duschbereich von Wohnungsbädern unabhängig vom Untergrund mit einer Verbundabdichtung zu versehen. Wissenschaftliche Grundlagen und technische Regeln liegen unter anderem in Form der DIN 18534-3 [3] vor. Die Bauart ist allgemein bekannt und wird nach den Erfahrungen des Verfassers auch in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle angewandt. Ausreichende Langzeiterfahrungen liegen ebenfalls vor.

Somit ist es nach Ansicht des Verfassers zweckmäßig und auch mittlerweile anerkannte Regel der Technik, stets – das heißt, auch bei feuchteunempfindlichen Untergründen – eine Abdichtung von Wohnungsbädern vorzusehen. Dabei sind mindestens die Bodenfläche sowie die Wandflächen im Bereich von Duschen und Badewannen zu berücksichtigen. Die Norm [1] enthält im Anhang hierzu Skizzen. Bei feuchteempfindlichen Untergründen ist eine Abdichtung in diesen Bereichen ohnehin Pflicht.

Hinsichtlich der Abdichtung im Bereich hinter bzw. unter Bade- und Duschwannen macht die Norm [1] klare Vorgaben. Es fehlen allerdings Regelungen zur Revisionierbarkeit. Die Zugangsmöglichkeit zum Bereich hinter der Wanne steht jedoch – wie nachfolgend begründet wird – in einem engen Zusammenhang hiermit. Klar ist zunächst, dass die Dichtstofffugen am Wannenrand keine Abdichtung darstellen. Bei der Planung muss somit davon ausgegangen werden, dass diese Fugen zeitweise nicht funktionieren, weil ein Mieter z. B. Ablösungen des Dichtstoffs für nicht beachtenswert hält (vgl. Bild 3). Nun greifen die beiden alternativen Normvorgaben zur Ausführung:

Bei der Verwendung von Wannendichtbändern wird ein Wassereintritt in den Bereich unter der Wanne auch bei nicht funktionsfähiger Dichtstofffuge verhindert. Aller-

dings besteht beim Austausch alter bzw. nicht mehr funktionsfähiger Dichtstofffugen das Risiko, dass beim Herausschneiden des Dichtstoffs das Wannendichtband – ggf. unbemerkt – beschädigt wird. Die Industrie bietet in dieser Hinsicht neuerdings schnittfeste Wannendichtbänder an. Bei einer Fortführung der Abdichtung unter und hinter der Wanne weist die Norm [1] auf eine ggf. herzustellende „Unterflur-Entwässerung“ dieses Bereichs hin. Diese ist aber aufwändig herzustellen und wird daher so gut wie nie ausgeführt. Im Resultat ist es bei der Verwendung von Wannendichtbändern wie auch bei einer Fortführung der Abdichtung unter der Wanne zweckmäßig, eine Revisionsmöglichkeit herzustellen. Damit können mögliche Wasser­eintritte dann leicht festgestellt werden. Sofern aus gestalterischen Gründen der Einbau eines Rahmens (vgl. Bild 6) nicht gewünscht ist, sollte demnach zumindest eine zerstörungsarme „Revision“ mittels Dichtstofffugen (vgl. Bild 7) ermöglicht werden.

Die Regelungen der Norm [1] zur Ausführung der Abdichtung im Bereich von Türen sind für Wohnungsbäder nach Ansicht des Verfassers zu weitgehend. Es ist nicht nachvollziehbar, einerseits bei feuchteunempfindlichen Untergründen den Verzicht auf eine flächige Abdichtung zuzulassen und andererseits bei Ausführung einer Abdichtung auch das Hinterfahren der Türzargen zu fordern. Allerdings weist bereits die Norm [1] darauf hin, dass hinsichtlich des Türdetails auch die Lage der Dusche, vorhandener Duschabtrennungen, vorhandener Bodenabläufe sowie eines Bodengefälles zu berücksichtigen sind.
Das geforderte Hinterfahren der  Türzarge mit der Abdichtung erfordert im Regelfall einen Einbau der Zarge nach Ausführung der Abdichtung, was bei Stahlzargen der üblichen Taktung der Gewerke widerspricht. In Wohnungsbädern ohne Bodenablauf und mit Duschabtrennung ist es daher nach Auffassung des Verfassers angemessen, auf das Hinterfahren der Türzarge zu verzichten. Dies muss dann jedoch den Beteiligten vorab als eine von den Regelungen der Norm [1] abweichende Ausführung erläutert werden. Ein Wassereintritt in die Konstruktion wird dann nämlich ausschließlich in der Ebene des Belags durch die dortige Dichtstofffuge verhindert (vgl. Bild 8).

Literatur

[1] DIN 18534-1:2017-07 „Abdichtung von Innenräu- men – Anforderungen, Planungs- und Ausfüh-

rungsgrundsätze“
[2] DIN 18534-2:2017-07 „Abdichtung von Innenräu-

men – Abdichtung mit bahnenförmigen Abdich- tungsstoffen“
[3] DIN 18534-3:2017-07 „Abdichtung von Innenräu men – Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)“

Quintessenz

Die eingangs gestellten und in dem Beitrag ausführlich behandelten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
1. Die Herstellung einer Abdichtung in Wohnungsbädern ist bei feuchteempfindlichen Untergründen ohnehin Pflicht. Bei feuchteunempfindlichen Untergründen ist es nach Ansicht des Verfassers – entgegen der Möglichkeiten, die die Norm [1] bietet – anerkannte Regel der Technik, ebenfalls stets eine Abdichtung auszuführen.

2. Bade- und Duschwannen sind entweder mittels vorzugsweise schnittfester Wannendichtbänder anzuschließen oder es ist die Abdichtung hinter bzw. unter der Wanne fortzuführen. Zumindest eine zerstörungsarme Revisionsmöglichkeit sollte vorhanden sein, sofern dem nicht ganz konkret etwas (z. B. sehr großes Fliesenformat in Verbindung mit einem sehr hohen gestalterischen Anspruch) entgegensteht.

3. In Wohnungsbädern ohne Bodenablauf und mit Duschabtrennung kann nach Ansicht des Verfassers entgegen den normativen Regelungen [1] auf eine aufwändige Detailausbildung bei der Tür verzichtet werden. Dies muss dann aber vorab entsprechend kommuniziert werden.

Schon gewusst?

Die neue Normenreihe DIN 18531ff ersetzt die „alte“ Abdichtungsnorm DIN 18195. Dabei erfolgt eine Gliederung der bauteilbezogenen Anforderungen für Abdichtungen von Dachflächen, befahrenen Verkehrsflächen, erdberührten Bauteilen, Innenräumen sowie Behältern und Becken in die einzelnen Normen. Die Normenreihe liegt seit Juli im „Weißdruck“ vor.

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